Staatsanwälte erledigen mehr Verfahren als je zuvor – Anklagequote sank jedoch drastisch ab
Die deutschen Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr mehr Verfahren erledigt als je zuvor. Die Zahl der von ihnen erledigten Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige stieg im Vergleich zu 2015 um 3,9 Prozent auf rund 5,2 Millionen, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Das ist der höchste Stand seit der Gründung der Bundesrepublik.
Etwa jedes fünfte Verfahren (19,4 Prozent) endete mit einer Anklage oder einem Antrag auf Strafbefehl. Damit sank die Anklagequote auf einen historisch niedrigen Stand. 20 Jahre zuvor hatten die Staatsanwälte noch rund 28 Prozent aller Verfahren mit Anklage oder Strafbefehlsantrag erledigt. Die Folge: Die Zahl der Prozesse vor Strafgerichten nimmt immer weiter ab – und immer weniger Tatverdächtige werden zu Strafen verurteilt.
Der Richterbund führt den Rückgang der Anklagen auf die gestiegene Arbeitsbelastung zurück und fordert 2000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte bundesweit. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, nannte die Forderung des Richterbunds im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP „realistisch“. Bei mehr Stellen hätten die Strafverfolger mehr Luft, um mehr Straftätern den Prozess zu machen. Insgesamt sei die hohe Zahl der bewältigten Ermittlungsverfahren aber ein Beleg, dass die deutsche Justiz „großartig“ arbeite. „Der Rechtsstaat funktioniert.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte AFP, es sei nicht hinnehmbar, wenn Überlastung der Staatsanwälte dazu führe, dass es bei schwerwiegenden Delikten zu Verfahrenseinstellungen, Haftentlassungen oder Strafrabatten kommt. „Das beschädigt das Rechtsempfinden der Bürger.“ Deshalb brauchen wir einen Dreiklang aus mehr Personal, besserer Ausstattung und effizienten Ermittlungs- und Verfahrensrechten.
Der Rechtsforscher Wolfgang Heinz hält mehr Staatsanwälte hingegen nicht für die richtige Lösung. „Der Gesetzgeber wollte, dass die Justiz effizienter arbeitet und sich auf die schweren Fälle konzentriert.“ Deshalb habe er bewusst in den letzten Jahrzehnten die Möglichkeiten zur Einstellung bei minderschweren Vergehen ausgebaut. Das sei der hauptsächliche Grund, warum die Quote der Anklagen immer weiter sinke.
„Das ist kriminalpolitisch sinnvoll“, sagte Heinz AFP. Studien hätten ergeben, dass Straftäter, deren Verfahren ohne richterlichen Schuldspruch erledigt würden, keine höhere Rückfallquoten hätten als verurteilte Straftäter. „Um den Tätern die Normen zu verdeutlichen, reicht oft das Ermittlungsverfahren an sich.“
Der Anstieg der Verfahren im vergangenen Jahr liege an den vielen Menschen, die wegen illegalen Grenzübertritts von der Polizei angezeigt würden. Diese Verfahren würden wegen der geringen Schwere der Tat von den Staatsanwaltschaften nach einem Asylantrag rasch eingestellt.
Insgesamt wurde 2016 mehr als die Hälfte aller Ermittlungsverfahren mit bekannten Tatverdächtigen eingestellt. Die Verfahren gegen Unbekannt eingerechnet, liegt die Quote der Einstellungen bei mehr als zwei Dritteln. Der größte Teil davon wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
8,5 Prozent aller erledigten Verfahren befassten sich 2016 mit aufenthaltsbezogenen Delikten wie Einschleusung von Ausländern oder Verstößen gegen das Aufenthalts- und das Asylverfahrensgesetz sowie den Bestimmungen zur Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. 2014 waren es laut Statistischem Bundesamt noch 3,7 Prozent.
Der größte Teil der Erledigungen (33,4 Prozent) befasste sich mit Eigentums- und Vermögensdelikten. Der zweitgrößte Anteil entfiel auf Delikte aus dem Bereich Straßenverkehr (16,7 Prozent). Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und das Leben waren Gegenstand von neun Prozent der erledigten Verfahren. (afp)
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