SPD plädiert für Rente mit 67 und will den Rentnern nicht zu viel versprechen
Wenige Tage vor dem Rentengipfel der Großen Koalition im Kanzleramt warnen rund 50 SPD-Bundestagsabgeordnete vor zu hohen Versprechungen an Rentner und fordern eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge.
„Heute eine Anhebung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 50 Prozent oder mehr zu versprechen, wäre nicht finanzierbar, nicht generationengerecht und daher unglaubwürdig“, heißt es in einem Beschluss des „Netzwerks Berlin“ in der SPD-Bundestagsfraktion, welcher der „Welt am Sonntag“ vorliegt.
Die Abgeordneten des Netzwerks plädieren mit Blick auf die Arbeitnehmer für eine „Haltelinie für die Beiträge nach oben“.
In ihrem achtseitigen Papier heißt es: „Spielräume für höhere Beiträge über 22 Prozent hinaus sehen wir nur in geringem Maße.“ Die betriebliche Altersvorsorge wollen die SPD-Politiker „für jedes Beschäftigungsverhältnis obligatorisch machen“.
Rente mit 67: „Wenn wir älter werden, müssen wir auch länger arbeiten“
Strikt wenden sie sich gegen ein Ende der Rente mit 67. „Wenn wir im Durchschnitt immer älter werden, müssen wir im Durchschnitt auch länger arbeiten“, heißt es in dem Papier unter dem Titel „Sicherheit und Chancen: Für eine (Generationen-)gerechte Rente“. Man brauche aber auch „keine Diskussion über eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze, die über das 67. Lebensjahr hinausgeht“.
Die SPD-Parlamentarier verlangen, die Ost-Renten auf West-Niveau anzugleichen. „Ost- und West-Renten dauerhaft nach unterschiedlichen Methoden zu berechnen, untergräbt das Vertrauen in Politik nachhaltig“, schreiben sie.
Außerdem fordern die Netzwerker, die Rentenversicherung auf eine breitere Basis zu stellen. „Wir wollen Selbstständige, die nicht Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind, verbindlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“, heißt es in dem Papier.
Die damit verbundenen Mehreinnahmen dürften jedoch „nicht zur Finanzierung der aktuellen Rentenzahlungen verwendet werden. Sie müssen stattdessen in eine Demografierücklage fließen, die erst zur Stabilisierung des Rentenniveaus nach 2030 verwendet wird“. (dts)
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