Sicherung des Rentenniveaus bis 2025 – Grundrente für Geringverdiener geplant
Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz, Verbesserungen für Geringverdiener und Erwerbsunfähige, Ausweitung der Mütterrente: CDU, CSU und SPD haben in den Koalitionsverhandlungen die Rentenpolitik einer neuen großen Koalition vereinbart.
Für die Zukunftsfragen der Altersvorsorge, die sich vor allem durch die alternde Bevölkerung stellen, soll eine Kommission Vorschläge erarbeiten.
Zwei wichtige Stellschrauben der Rente wollen die Parteien im Fall einer „GroKo“-Neuauflage bis Mitte des nächsten Jahrzehnts festschreiben: Das Rentenniveau und den Beitragssatz. Das Rentenniveau, das die Höhe der gesetzlichen Rente eines Durchschnittsverdieners im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn beschreibt, soll bis 2025 nicht unter das derzeitige Niveau von 48 Prozent fallen.
Die jetzige Rechtslage würde ein Absinken bis auf 43 Prozent bis zum Jahr 2030 zulassen. Allerdings sagen die Prognosen der Deutschen Rentenversicherung voraus, dass das Rentenniveau bis 2024 ohnehin oberhalb von 48 Prozent bleiben dürfte.
Die Beiträge zur Rentenversicherung sollen nach dem Willen von Union und SPD bis 2025 nicht über 20 Prozent steigen. Die bisherige gesetzliche Vorgabe ist, dass die Beiträge bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent liegen dürfen.
Allerdings folgt auch hier die von Union und SPD angepeilte Haltelinie der ohnehin erwarteten Entwicklung: Aktuell beträgt der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragene Beitragssatz 18,6 Prozent, nach offiziellen Prognosen dürfte er 2025 bei 20,1 Prozent liegen.
Grundrente für Geringverdiener geplant
Wer lange Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter mehr haben als das Sozialhilfeniveau. Um dieses Versprechen einzulösen, planen Union und SPD eine Grundrente für Geringverdiener. Wenn Rentner 35 Jahre an Beiträgen oder Zeiten der Kindererziehung beziehungsweise der Pflege vorweisen können, sollen sie zehn Prozent über der Grundsicherung erhalten.
Bezieher der geplanten Grundrente müssen ihre Vermögensverhältnisse offenlegen und ihre Bedürftigkeit nachweisen. Eine Ausnahme soll dabei für Wohneigentum gelten, damit die Bezieher nicht ihr Haus verkaufen oder in eine kleinere Wohnung umziehen müssen.
Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden bislang so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Union und SPD wollen diese sogenannte Zurechnungszeit auf einen Schlag auf das aktuelle Renteneintrittsalter anheben. Wer aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden musste, kann also mit einer finanziellen Verbesserung rechnen.
Mütter, die ihre Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Einen dritten Entgeltpunkt sollen aber nur Mütter erhalten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben. Die Ausweitung der Mütterrente war eine Kernforderung der CSU.
Selbstständige sollen den Plänen von CDU/CSU und SPD zufolge dazu verpflichtet werden, für das Alter vorzusorgen. Dabei soll ihnen der Gang in die gesetzliche Rentenversicherung oder die Wahl einer privaten Vorsorge offen stehen.
Planungen bis 2045
Die Pläne von Union und SPD schaffen einen Rahmen für die gesetzliche Rente bis Mitte des kommenden Jahrzehnts. Das umlagefinanzierte Rentensystem dürfte aber zunehmend unter Druck geraten, wenn in den nächsten Jahren die geburtenstarke Jahrgänge aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Daher wollen CDU, CSU und SPD eine Kommission einrichten, die einen Zukunftsentwurf bis zum Jahr 2045 ausarbeiten soll.
Die Rentenkommission soll bis März 2020 ihre Reformvorschläge präsentieren. Damit könnte noch in dieser Legislaturperiode die Gesetzgebung zur Rente über 2025 hinaus angegangen werden. In die Beratungen wollen Union und SPD auch Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Wissenschaftler einbeziehen. (afp)
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