Seit November 2000: Kinder in Deutschland haben Recht auf gewaltfreie Erziehung
Kinder in Deutschland haben seit November 2000 ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Mit einer Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schob der Gesetzgeber damals dem sogenannten Züchtigungsparagraphen einen Riegel vor.
Das elterliche Züchtigungsrecht wurde gestrichen. Bis dahin war es Eltern erlaubt, ihre Kinder auch mit Schlägen oder Prügel zu erziehen.
Im Gesetzestext ist nunmehr klar geregelt, dass körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen „unzulässig“ sind. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung umfasst damit nicht nur körperliche, sondern auch psychische Formen von Gewalt wie zum Beispiel Liebesentzug oder die öffentliche Bloßstellung des Kindes. Jegliche Strafen, die geeignet sind, das Kind in seinem Ehr- und Schamgefühl zu verletzen, stellen eine unzulässige Form von Gewalt dar.
Grundsätzlich ist bereits mit einer Ohrfeige der Straftatbestand einer Körperverletzung erfüllt. Strafrechtliche Konsequenzen gibt es nach Angaben des Bundesfamilien- und des Bundesjustizministeriums meist nur in gravierenden Fällen. Eine Unterstützung der Familie etwa durch sozialpädagogische Maßnahmen geht bei weniger schweren Fällen vor Strafe. (afp)
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