Sexualerziehung durch schwul-lesbische Teams – Bildungsministerin will Workshops auf Verfassungsmäßigkeit prüfen

Die designierte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) möchte im Falle eines Wahlerfolgs ihrer Partei in Schleswig-Holstein die umstrittenen SchLAu-Workshops darauf prüfen, ob diese verfassungsgemäß sind.
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Foto: Pixabay
Von 6. Mai 2017

Sollte es tatsächlich zu einem Regierungswechsel in Schleswig-Holstein kommen, möchte die designierte Bildungsministerin Karin Prien die umstrittenen „SchLAu-Workshops“ prüfen. Sie wolle wissen, ob diese verfassungsgemäß sind oder nicht, wie aus einer schriftlichen Erklärung von Prien hervorgeht.

Eine entsprechende Anfrage an die Politikerin war zuvor vom Verein „echte Toleranz e.V.“  ergangen. Darüber berichtete der Verein in einer „Pressemitteilung“.

Zunächst hatte man den Spitzenkandidat Daniel Günther kontaktiert. Dieser hatte sich aber trotz mehrerer Nachfragen nicht zu „Querer Bildung“ in Schleswig Holstein geäußert. Schließlich wendete man sich an mit mehr Erfolg an Karin Prien und erhielt eine Antwort auf die Anfrage, wie sie die „SchLAu-Workshops bewertet“.

Bei den Workshops vermitteln „schwul-lesbische Aufklärungsteams“ den Schülern an staatlichen Schulen das Thema „sexuelle Vielfalt“ aus autobiografischer Sicht, wie Peter Rohling, Vorstand des Vereins in der Pressemitteilung berichtet.

Schüler zur Akzeptanz sexueller Vielfalt zu erziehen widerspricht Schulgesetz des Landes

Sollte es tatsächlich zu einem Wahlsieg für die CDU in Schleswig-Holstein kommen, würde sich Frau Prien an ihren Aussagen messen lassen müssen. So schreibt Rohling ebenfalls in der Pressemitteilung „Dass sie geantwortet hat, freut uns sehr. Sollte sie Ministerin werden, werden wir gerne erneut auf sie zugehen“.

In diesem Fall wäre das „Winterhoff-Gutachten“ entscheidend. Dieses kommt zu dem Schluss, dass „SchLau-Workshops“ mit dem Grundgesetz und dem schleswig-holsteinen Schulgesetz unvereinbar sind, sobald sie darauf gerichtet sind, Schüler zur Akzeptanz sexueller Vielfalt zu erziehen.

Erhalt und die Förderung der Meinungsvielfalt in Deutschland

Wie der Verein in der Pressemitteilung erklärt, setzt sich dieser „für den Erhalt und die Förderung der Meinungsvielfalt in Deutschland“ ein. Gleichzeitig mache man sich stark „für eine öffentliche Debatte, in der alle Wertvorstellungen und Meinungen, die von der Meinungs- und der Religionsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt sind, toleriert und nicht stigmatisiert werden“.

Auch trete der Verein für die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebots ein, das den Staat dazu verpflichtet, sich in weltanschaulichen und religiösen Fragen seinen Bürgern gegenüber neutral zu verhalten.



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