Schäuble kündigt schon für 2017 leichte Steuersenkungen an
Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag sowie der Steuertarif würden im Zuge des Existenzminimumberichts angepasst und Auswirkungen der sogenannten kalten Progression korrigiert, sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Haushaltsberatungen des Bundestages. Angesichts der geringen Preissteigerung sei aber nur mit „begrenzten Auswirkungen“ zu rechnen.
Wie zuvor Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) bezifferte Schäuble den Spielraum für Steuersenkungen für die Zeit nach der Bundestagswahl im Herbst 2017 auf jährlich 15 Milliarden Euro. Damit könnten und sollten vor allem kleine und mittlere Einkommen entlastet sowie der „Mittelstandsbauch“ bei der Einkommensteuer abgeflacht werden, sagte Schäuble. Die Entwicklung der Staatsfinanzen sei erfreulich, daraus ergebe sich Spielraum. Der „Mittelstandsbauch“ ist Folge des steilen Anstiegs der Steuersätze vor allem bei unteren und mittleren Einkommen.
Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht vorlegen. Der nächste wird für diesen Dezember erwartet. Dessen Vorgaben muss die Regierung umsetzen. Daraus ergeben sich eine verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags sowie des Kinderfreibetrags. In der Regel wird dann aber auch das Kindergeld angepasst.
Zudem können Arbeitnehmer von Anfang nächsten Jahres an – neben höheren Freibeträgen und mehr Kindergeld – zusätzlich geringfügig entlastet werden. Durch eine erneute leichte Änderung beim Einkommensteuer-Tarif soll die „Kalte Progression“ im Steuersystem eingedämmt werden. Wegen der niedrigen Inflationsrate dürfte der Effekt aber eher gering ausfallen. 2016 hätten sich aus der „kalten Progression“ aber Mehreinnahmen des Staates von zwei Milliarden Euro ergeben, sagte Schäuble im Parlament.
Der Effekt dieser „heimlichen Steuererhöhung“ entsteht, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern.
Um Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen – die „kalte Progression“ – einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs leicht verschoben. Das heißt, der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen. Das dämpft den Effekt der „kalten Progression“, die Steuerzahler haben unterm Strich etwas mehr Geld in der Tasche. Auch hier soll regelmäßig ein Anpassungsbericht vorgelegt werden.
(dpa)
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