Schäuble gegen „Ehe für alle“ – Eine rechtliche Gleichstellung gibt es schon

Die CDU bleibt stur: Bereits 49 mal wurde das Thema der "Ehe für alle" vertagt. Die Grünen fordern die Regierung auf, "ihre Politik der Diskriminierung zu beenden". Schäuble begründet seine Ablehnung mit der rechtlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, die bereits existiert.
Titelbild
Volker Beck (Mitte) bei einer Lesben- und Schwulen-Demonstration 2015 in Berlin.Foto: Clemens Bilan/Getty Images
Epoch Times9. April 2017

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich gegen eine „Ehe für alle“ ausgesprochen, die auch Homosexuellen offen stehen würde. „Ich frage mich schon, ob dieser Begriff, der seit biblischen Zeiten als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau angelegt war, unbedingt auch auf andere Formen der Partnerschaft angewandt werden soll“, sagte Schäuble der „Rheinischen Post“ vom Samstag.

Der CDU-Politiker stellte sich damit gegen Forderungen der SPD sowie der Opposition. „Wir haben ja eine rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe“, begründete Schäuble seine Ablehnung weitergehender Schritte.

Volker Beck fordert Gleichheit aller Bürger

Der Grünen-Politiker Volker Beck forderte die Bundesregierung auf, „ihre Politik der Diskriminierung zu beenden“: Die Union blockiere die Beratung der Gesetzentwürfe von Bundesrat und Opposition im Bundestag seit Jahren. Die Beratungen seien mittlerweile 49 mal im Ausschuss vertagt worden. „Mit diesem Theater muss ein für allemal Schluss sein“, erklärte Beck.

Der Grünen-Politiker verwies zur Begründung für eine Ehe auch unter Homosexuellen auf die vom Grundgesetz garantierte Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Alles andere als Gleichberechtigung sei Diskriminierung.

Die SPD war vergangene Woche im Koalitionsausschuss mit der Forderung nach der „Ehe für alle“ am Widerstand von CDU und CSU gescheitert.

Hintergründe: Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Die eingetragene Lebenspartnerschaft bewirkt in vielen Bereichen die gleichen Rechtsfolgen wie eine Ehe, wenngleich sie rechtlich als nicht identisch mit einer Ehe angesehen wird.

Im Mai 2011 gab es in Deutschland knapp 34.000 eingetragene Lebenspartnerschaften, davon waren rund 40 Prozent Lebenspartnerschaften von Frauen.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft fällt nicht in den Schutzbereich der Ehe nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz. Das bedeutet, es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf eine Lebenspartnerschaft oder deren spezifische Ausgestaltung. Dieses Recht vom Gesetzgeber erteilt und kann auch von diesem wieder aufgehoben werden. (afp/ks)

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