Sächsische Justiz: Mini-Pegida-Galgen sind Kunst – Verkauf darf weitergehen
Am 12. Oktober 2015 waren sie bei einer Pegida-Demonstration in Dresden das erste Mal zu sehen: zwei Galgen mit der Beschriftung „Reserviert für Angela ‚Mutti‘ Merkel“ und „Reserviert für Sigmar ‚das Pack‘ Gabriel“.
Die Pegida-Galgen beschäftigten direkt nach ihrer Präsentation nicht nur die Medien, sondern auch die Justiz. Anfang März diesen Jahres stellte die Staatsanwaltschaft Dresden ihre Ermittlungen gegen den Macher ein.
Siehe auch: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Galgen auf Pegida-Demonstration ein
Es sei nicht nachweisbar, dass es sich um eine Störung des öffentlichen Friedens, eine Androhung von Straftaten oder eine öffentliche Aufforderung dazu gehandelt habe, begründete die Anklagebehörde ihre Entscheidung.
Auch sei nicht erkennbar, dass der Hersteller dadurch Dritte anstiften wollte, Angela Merkel (CDU) oder Sigmar Gabriel (SPD) zu töten, hieß es damals.
Eine theoretisch mögliche Strafverfolgung wegen Beleidigung scheide aus, weil die beiden Politiker keinen entsprechenden Strafantrag gestellt hätten. Sowohl Merkel als auch Gabriel hätten darüber hinaus auch darauf verzichtet, eine Stellungnahme zur Verfahrenseinstellung abzugeben.
Mini-Galgen-Version am Pranger
Nun musste sich die Justiz mit einer Mini-Version des Galgens auseinandersetzen. Ein Mann aus der erzgebirgischen Gemeinde Niederdorf hatte die Pegida-Galgen nachgebaut und sie für 15 Euro zum Verkauf angeboten.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz entschied jetzt, das der Mann seine Mini-Galgen weiterhin verkaufen dürfe. Sie seien Polit-Souvenirs, so die Staatsanwaltschaft laut der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Die Ermittlungen gegen den Mann wurden eingestellt. (Az. 250 Js 28707/17)
Die Galgen seien Kunst und nicht ganz ernst zu nehmen, heißt es in der vierseitigen Begründung der Staatsanwaltschaft, die der SZ vorliegt. Genauso wie beim Original sei es nicht nachweisbar, dass der Macher Dritte dazu anstiften wolle, die Kanzlerin oder den Außenminister zu töten.
Die Bedeutung der Galgen sei zu vieldeutig, deswegen sei nicht erkennbar, dass der Mann die Regierungspolitiker physisch verletzen wollen, sondern dass er ihnen „quasi symbolisch, den politischen Tod“ wünsche. Dies sei straflos, entschied die sächsische Justiz.
Auch sei keine „Billigung von Straftaten“ erkennbar. Denn die Botschaft des Galgens beziehe sich nicht auf „eine bereits begangene oder zumindest in strafbarer Weise versuchte Tat“, so die Anklagebehörde.
Altena-Bürgermeister kritisiert Entscheidung der sächsischen Justiz
Andreas Hollstein (CDU) kritisiert die Entscheidung der sächsischen Justiz. Er ist der Bürgermeister von Altena. Ende November wurde er von einem Mann mit einem Messer angegriffen und am Hals leicht verletzt.
Siehe auch: Wasser abgestellt – Haus zwangsversteigert: Angriff auf Altenas Bürgermeister eine Verzweiflungstat?
„Ich halte davon gar nichts“, sagte Hollstein der „Berliner Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). „Das gehört nicht zum Stil des Umgangs miteinander. Der Entscheidung liegt ein falsches Verständnis von Kunstfreiheit zugrunde. Unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit wird die Verrohung der Gesellschaft auch noch legitimiert. Das ist daneben“, meinte er.
(as/afp/dts)
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