Rundfunkgebühr: AfD will keine Zwangsgebühren sondern freiwillige Nutzungsentgelte
Wie Epochtimes bereits berichtete, zweifelt das Landgericht Tübingen die Vereinbarkeit des deutschen Rundfunkbeitrags mit EU-Recht an. Seiner Ansicht nach verstoße der Beitrag gegen das Gleichheitsrecht und Diskriminierungsverbot und die Informations- und Niederlassungsfreiheit in der EU. Den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erreichte deshalb ein detaillierter Fragenkomplex zu diesem Thema. Darüber hinaus setzte das Gericht in Tübingen eine Reihe von Zwangsvollstreckungsverfahren aus, die der Südwestrundfunk (SWR) erwirkt hatte.
Im Fragenkatalog werden unter anderem Vorwürfe gegen die Öffentlich-Rechtlichen laut, wie zum Beispiel, dass der „unfreiwillige Beitrag“ einer Steuer gleichkommt, dass die Rundfunkanstalten „das Geld für eigene wirtschaftliche Zwecke“ nutzen würden und dafür, Sender anderer EU-Staaten auszugrenzen. Zudem seien die öffentlichen Rundfunkanstalten vom Staat nicht unabhängig, sondern „aufs Engste mit den Repräsentanten der Exekutive und Legislative, Ministerialbeamten, Ministern und Abgeordneten verbunden. Mehr dazu finden Sie hier.
Die Pressestelle des EuGH bestätigte der WELT den Eingang einer Vorlage des Landgerichts Tübingen mit dem Aktenzeichen C 492/17 am 11. August. Diese beinhalte die grundsätzliche Frage, inwieweit das baden-württembergische Gesetz zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit EU-Recht übereinstimme.
AfD will schlanken Bürgerrundfunk, der sich auf Bildung und Information beschränkt
AfD-Bundessprecherin Frauke Petry geht davon aus, dass die Expertise des EuGH das Ende der Rundfunkgebühr in dieser Form einläuten könnte, die Politikerin bleibt in ihren Prognosen aber vorsichtig: „Die Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates in seiner jetzigen gigantischen Gestalt werden nichts unversucht lassen, möglichst alles zu belassen, wie es ist.“
Laut AfD sollte die Zeit trotz allem genutzt werden, um „eine umfassende Reform des ÖRR anzugehen.“ Dafür habe die Partei „ein tragfähiges und überzeugendes Konzept“ bereits vorgelegt. „Wir wollen einen schlanken Bürgerrundfunk, der sich auf Bildung und Information beschränkt. Vor allem aber wollen wir, dass er nicht mehr über Zwangsgebühren finanziert wird, sondern über freiwillige Nutzungsentgelte“, so Sprecherin Petry. Nur wer zuhört oder zuschaut, solle auch zahlen.
Laut WELT kann die Bearbeitung des Fragenkatalogs des Tübinger Landgerichts in Luxemburg durchaus 15 Monate dauern. Danach würden die Antworten nach Baden-Württemberg übermittelt, wo die Klage in Tübingen entschieden wird. Der EuGH fälle selbst kein Urteil, heißt es weiter, sondern stelle nur seine Expertise zur Verfügung. Allerdings könnte es mit seiner Zuarbeit dafür sorgen, dass der deutsche Rundfunkbeitrag in seiner bisherigen Form gekippt wird, so WELT.
HIER ist der Fragenkatalog in voller länge als Pdf zu finden. Das Dokument wurde zuerst auf der Onlineplattform GEZ-Boykott veröffentlicht.
(mcd)
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