Rundfunkbeitrag wird auch für Zweitwohnungen fällig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigte, dass die Rundfunkgebühr jeweils pro Wohnung erhoben werden kann. Schon aus Gründen der Praktikabilität könne dies dann auch für Zweitwohnungen gelten.
Titelbild
ZDF und ARD, die öffentlich-rechtlichen Sender werden demnächst von jeder Haushalt die monatliche Zwangsabgabe von 17,98 Euro zahlen lassen – egal ob man Fernseher, Radio oder Computer besitzt, egal ob man das öffentlich-rechtliche Medienangebot gut findet – und egal ob man überhaupt deutsch versteht.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times26. Januar 2017

Der Rundfunkbeitrag wird auch für eine Zweitwohnung fällig: Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es bekräftigte mit dem Urteil, dass es insgesamt zulässig ist, die Erhebung des Beitrags an die einzelne Wohnung zu knüpfen. (Az: 6 C 15/16 und 6 C 23/16)

Der Rundfunkbeitrag hatte 2013 die damalige Rundfunkgebühr ersetzt. Für Privathaushalte ist er unabhängig von Art und Anzahl der Geräte. Dies hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im März 2016 als rechtmäßig bestätigt.

Nun bekräftigte das Gericht, dass die Gebühr jeweils pro Wohnung erhoben werden kann. Schon aus Gründen der Praktikabilität könne dies dann auch für Zweitwohnungen gelten.

Zudem gebe es kaum Haupt- und Zweitwohnungen, die beide zusammen von nur einer Person genutzt werden. Daher bestünden in der Regel auch gleichzeitige Nutzungsmöglichkeiten in beiden Wohnungen. Auch werde dann nicht eine Person alleine doppelt mit dem Beitrag belastet.

Ausnahmen für Zweitwohnungen würden aufwendige Ermittlungen über deren Nutzung erforderlich machen, argumentierten die Richter. Solche Ermittlungen habe der Gesetzgeber mit dem Rundfunkbeitrag überflüssig machen wollen, auch um die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre zu vermeiden. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion