Claudia Roth: Keine Aussetzung des Familiennachzugs
In der Flüchtlingspolitik sind Union und Grüne weiter auf Kollisionskurs. Die Grünen-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth schloss ein Ja ihrer Partei zur weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“ aus.
„Das Recht auf Familie ist ein Grundrecht, und das gilt natürlich nicht nur für die deutsche Familie“, sagte sie.
Der Familiennachzug sei für die Grünen „ein Kernbereich“, auch weil er die Voraussetzung dafür sei, „dass Menschen sich hier integrieren können“, sagte Roth weiter. Zudem gehe es um begrenzte Zahlen von 50.000 bis 70.000 Menschen. „Das kann man in einem geordneten Verfahren organisieren“, wenn nur „der politische Wille“ vorhanden sei.
Roth wies darauf hin, dass die Wiederherstellung des Rechts auf Familiennachzug auch geltende Rechtslage ist. „Man hat den Menschen versprochen, ab Ende März 2018 wird der Familiennachzug wieder ermöglicht.“
Hier gebe es für die betroffenen Flüchtlinge „auch so etwas wie Vertrauensschutz“. Um Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz den Familiennachzug weiterhin zu verwehren, sei ein neues Gesetz notwendig und „dem können wir Grünen nicht zustimmen“.
Politiker von CDU und CSU haben dagegen wiederholt verlangt, an der Aussetzung des Familiennachzugs festzuhalten. Sonst sei die von der Union angestrebte Begrenzung der Flüchtlingszahlen nicht zu erreichen, sagte der CDU-Innenexperte Armin Schuster der Zeitung „Die Welt“.
Die Flüchtlingspolitik ist neben der Klimapolitik ein Hauptstreitpunkt der Jamaika-Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen. Diese sollen nach der bisherigen Planung am Donnerstag abgeschlossen werden. Bislang liegen die Positionen aber teilweise noch weit auseinander. Auch an diesem Dienstag sind neue Gespräche geplant, dabei soll es auch um die Flüchtlingspolitik gehen. (afp)
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