Richterbund fordert bundesweites Verbot religiöser Kleidung im Gerichtssaal

Der Deutsche Richterbund hat ein einheitliches Verbot religiöser Kleidung auf den Richterbänken in Deutschland gefordert. Alle Bundesländer sollten sich aus Gründen der weltanschaulichen Neutralität der bereits in Baden-Württemberg und Hessen geltenden und für Niedersachsen angekündigten Gesetzeslage anschließen, so Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn.
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Symbolbild.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Epoch Times8. Dezember 2017

Der Deutsche Richterbund fordert für Amtsträger im Gerichtssaal ein bundesweit einheitliches Verbot religiöser Kleidung.

Alle Bundesländer sollten sich aus Gründen „der weltanschaulichen Neutralität“ der bereits in Baden-Württemberg und Hessen geltenden und für Niedersachsen angekündigten Gesetzeslage anschließen, sagte Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) am Freitag.

Die Justiz ist zu strikter Neutralität verpflichtet. Damit sind religiöse Kleidung sowie weltanschauliche, politische und religiöse Zeichen bei Amtsträgern im Gerichtssaal nicht vereinbar. Der Gesetzgeber sollte das durch ausdrückliche Verbote klarstellen.“

Aufgrund eines Klageverfahrens gegen die hessische Regelung wird in absehbarer Zeit ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes erwartet. Streitig ist vielfach die Frage, ob Rechtsreferendarinnen die Erlaubnis erhalten, in ihrem juristischen Vorbereitungsdienst ein Kopftuch zu tragen.

„Die rechtsstaatlich gebotene Objektivität, Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Richter müssen auch durch deren äußeres Erscheinungsbild dokumentiert werden“, meint der Deutsche Richterbund. Es gelte, im Gericht in religiöser, weltanschaulicher und politischer Hinsicht strikt neutral aufzutreten und dadurch einen Raum zu schaffen, in dem alle Aufmerksamkeit auf die zu entscheidende Sache gerichtet werden könne. „Die Neutralitätspflicht gilt auch für Staatsanwälte, Schöffen, ehrenamtliche Richter und Referendare auf der Richterbank.“

Für die Beteiligten eines Gerichtsverfahrens könne ein Verbot bestimmter Kleidung oder Zeichen dagegen nicht greifen. „Allerdings muss im Gerichtsverfahren eine ungehinderte Kommunikation mit allen Beteiligten möglich sein. Das setzt voraus, dass das Gesicht vollständig unverhüllt ist.“ (dts)



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