Prostituierte ziehen vor BVerfG: Schutzgesetz führt zu „Totalüberwachung der Sexdienstleisterinnen“
Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier ziehen mit einer Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Das Gesetz führe zu einer Totalüberwachung der Sexdienstleisterinnen und sei ein verfassungswidriger Eingriff in deren Berufsfreiheit, heißt es in der Klageschrift. Sie wurde am Mittwoch in Karlsruhe unter anderem von der Organisation Doña Carmen vorgestellt, die sich für die sozialen und politischen Rechte der Prostituierten einsetzt.
Das umstrittene Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft und bestimmt unter anderem, dass Prostituierte sich behördlich und mit Lichtbild zu registrieren haben. Die Anmeldung wird allen Gemeinden und Ländern mitgeteilt, in denen sie arbeiten wollen. Der Richter am Verfassungsgerichtshof von Berlin, Meinhard Starostik, verfasste die Klageschrift und sieht in der amtlichen Registrierung eine „Berufszulassung“.
Dies sei ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit. Insbesondere könne das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, Prostituierte besser zu schützen, „die eingeführte Total- und Permanentüberwachung der Sexdienstleister/innen nicht rechtfertigen“.
Sollte der Gang nach Karlsruhe erfolglos bleiben, wollen die Kläger den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen lassen und einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU geltend machen. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion