„Polizeiliches rechtsstaatliches Handeln wird zur Farce“ – Flüchtlinge können am Frankfurter Flughafen Identität und Alter beliebig wechseln
Bloggerin und Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld setzt sich auf ihren Internetseiten auch mit der Demontage des Rechtsstaates durch die Flüchtlingspolitik auseinander. Jetzt schrieb ihr ein Frauenarzt aus Darmstadt, was ihm in einem Patientenfall widerfahren ist. Er nennt es „eine Steigerung des Staatsversagens in Sachen Asylpolitik“.
Durch eine Betreuerin des Mutter-Kind-Hauses wurde in seiner Arztpraxis eine Patientin zur Terminvergabe angemeldet. Dabei wurden ihm folgende Dokumente vorgelegt:
- eine Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber (ausgestellt von BPOLD Flughafen Frankfurt am Main) auf den Namen… ; geboren am …1997 …Angola, weiblich, ledig, nebst Kind (…, geb…)
- ein Krankenschein des Magistrats der Stadt Frankfurt, Jugend und Sozialamt, auf den Namen …, geboren am …2000, gemäß SGB XII SGB VIII § 40, ausgestellt am …2016 AZ …, Kassen Nr…
Die Kassenärzte seien verpflichtet, die Richtigkeit der Papiere zu überprüfen, schreibt er, um Schaden für die Gemeinschaft der Versicherten zu verhindern. Dies wurde ihm seitens der KV Hessen bestätigt.
Mehrfachidentitäten kein Problem für Behörden
Dabei fiel der Helferin auf, dass es sich bei der Anzumeldenden um zwei unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Namen handelt. Eine Person ist 20 Jahre alt und die zweite ist minderjährig und knapp 17 Jahre alt.
Diesen Widerspruch habe der Frauenarzt sofort dem Amt für Jugend und Soziales durch Zusenden beider Dokumente per Fax mitgeteilt. Von dort kam die Mitteilung, er solle den Abrechnungsschein so behandeln, wie er ausgestellt ist.
Damit gab sich der Arzt aber nicht zufrieden. Da auf der Bescheinigung der Flughafenpolizei die Vorgangsnummer eingetragen war, fragte er an besagter Stelle nach, um den Widerspruch zu verstehen.
Dort erfuhr er, dass besagte Person am Frankfurter Flughafen mit dem Flugzeug angekommen sei und, obwohl kein Mensch ohne Reisepässe ein Flugzeug betreten kann, bei der Bundespolizei angab, keine Reisedokumente zu haben. Der von der Bundespolizei in der Bescheinigung eingetragene Name der Frau wurde von den Daten der Airline, die diese bei jedem Passagier übermitteln muss, übernommen. Gleichzeitig habe er von der Bundespolizei erfahren, dass die Frau unter selbem Namen einen Antrag auf Visum in ihrem Heimatland bei deutschen Behörden gestellt hatte.
Polizeiliches rechtsstaatliches Handeln wird zur Farce
Das Wort „Asyl “ berechtigt jeden Ein- und Durchreisenden am Frankfurter Flughafen, wenn er nur seinen Pass zwischen Flugzeug und Grenzkontrolle verschwinden lässt, seine Identität und Alter beliebig zu wechseln. Auch Transitreisende ohne Ziel Deutschland könnten dies tun, erfuhr der Arzt.
Der Arzt weiter: „Den Aussagen der Antragsteller wird seitens der nachfolgend zuständigen Behörden (Amt für Asylbewerber, Sozialamt, Jugendamt) primär geglaubt, was in diesem klaren Fall unfassbar ist. Der Polizeibeamte sagte mir, dass 99% seiner Kollegen diesen Widerspruch im Rechtsverständnis nicht verstehen und polizeiliches rechtsstaatliches Handeln zur Farce wird.“
Am Frankfurter Flughafen käme dies sehr oft vor, bestätigten ihm die Bundespolizisten. Der Arzt weiter: „Wenn sich das herumspricht, kann jeder Transitreisende mit dem Verlust seines Passes am Frankfurter Flughafen eine neue Identität bekommen und Asyl mit Integrationskurs dazu. Nur Europäern ist dies versagt, es sei denn, sie verleugnen ihre Herkunft.“
Arztgeheimnis nicht verletzt
„Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein Arzt-Patienten-Kontakt. Das Arztgeheimnis habe ich nicht verletzt.“
Der betreffende Arzt ist bereit, seinen Bericht eidesstattlich zu bezeugen.
(mcd)
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