Pegida: Volksverhetzungsvorwurf gegen Lutz Bachmann wird neu verhandelt
Das Landgericht Dresden befasst sich im November mit dem Vorwurf der Volksverhetzung gegen Pegida-Gründer Lutz Bachmann. Für den 23. und 30. November seien zwei Verhandlungstage angesetzt worden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Das Amtsgericht hatte Bachmann im Mai zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Dagegen legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung ein.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Bachmann im September 2014 in einer geschlossenen Gruppe auf Facebook Flüchtlinge und Asylbewerber als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ beschimpfte. Damit habe er die Menschenwürde der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge angegriffen und zum Hass gegen sie aufgestachelt, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Die fraglichen Einträge fallen in den Zeitraum noch vor der Enstehung der Dresdener Pegida-Bewegung.
Die Anklage hatte im Prozess vor dem Amtsgericht sieben Monate Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung will hingegen einen Freispruch erreichen, weil es aus ihrer Sicht keinerlei Beweise gibt, dass die Facebook-Einträge von Bachmann stammen. Der Pegida-Gründer selbst hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sprach von einem politischen Verfahren, das ihn und die Pegida-Bewegung diskreditieren solle. Die Zeugen seien fingiert gewesen, so sein Standpunkt. Um den Prozess hatte es enormen Medienrummel gegeben.
(afp / rf)
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