Öffentlichkeits-Ausschluss in Konstanz: Ominöser Justiz-Nebel um 17-jährigen Mörder aus „aktiver Familie“

Ein junger Deutscher (18) aus einer "vielfach aktiven Familie" aus Konstanz wird des Mordes angeklagt. Mitangeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung wird ein 21-jähriger syrischer Flüchtling, der zeitweise in Konstanz lebte. Nun wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, weil der deutsche Haupttäter zur Tatzeit (!) 17 Jahre alt und damit Jugendlicher war.
Von 24. Januar 2018

Am Dienstag begann am Landgericht Konstanz der Prozess gegen einen 18-jährigen Hauptangeklagten wegen Mordes an einem 19-Jährigen und gegen einen 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die beiden Angeklagten hatten mit weiteren Kumpanen im März 2017 ein Gruppe Jugendlicher aus der Schweiz grundlos attackiert. Es kam zu einem tödlichen Messerstich.

Tödlicher Ausflug mit Freunden

In der Nacht auf Samstag, 11. März 2017 kam es gegen 1.30 Uhr auf dem Parkplatz vor der Shisha-Bar „Pasha of Dubai“ in der Fritz-Arnold-Straße im Industriegebiet von Konstanz zu einem tödlichen Angriff.

Das News-Portal „20 Minuten“ aus der Schweiz berichtete:

Wir waren zu viert in der Bar – Sony, seine Freundin, ein Kollege und ich.“

(Cousine des Opfers)

Einen Streit im Lokal habe es nicht gegeben. Kurz vor der Tat hatten sie nacheinander dann die Shisha-Bar verlassen, um nach Hause zu fahren. Sony (Pseudonym) wohnte im schweizerischen Herblingen, bei Schaffhausen, rund 50 Kilometer von Konstanz entfernt .

Sony sei zuerst hinausgegangen, habe sich dort ans Auto angelehnt, als plötzlich fünf oder sechs Männer auf sie losgegangen seien. Sie hätten Gegenstände in den Händen, mindestens zwei hätten Messer dabei gehabt.

Die Männer sassen zuvor im Lokal und waren uns offenbar gefolgt. Sie haben jeden von uns bedroht und uns auseinandergedrängt.“

(Cousine des Opfers)

Dann habe einer der Männer gesagt: „Hey, willst du Probleme, warum fickst du meinen Bruder an?“ Der Kollege habe etwas entgegnen wollen, wurde aber sogleich k.o. geschlagen und, noch bevor die beiden Mädchen begreifen konnten, worum es geht, habe einer der Männer, die bei Sony standen, mit dem Messer zugestochen.

Das Opfer schleppte sich noch bis in die Shisha-Bar und brach dort um Hilfe rufend zusammen, während die Täter und ihre Begleiter zunächst flüchteten und erst Tage später verhaftet werden konnten.

Staatsanwaltschaft sieht niedere Beweggründe

In einem Videobeitrag des „SWR“ erläutert die Anklagevertreterin, dass der zur Tatzeit 17-jährige Hauptangeklagte bewusst Streit mit der Gruppe Jugendlicher aus der Schweiz gesucht hätte:

Der Angeklagte handelte offensichtlich aus reinem Geltungsdrang, Machtdemonstration und möglicherweise auch aus Frust darüber, dass sich die Geschädigten nicht auf eine Schlägerei einließen und sich rein passiv verhielten.“

(Claudia Fritschi, Staatsanwaltschaft Konstanz)

Ihm drohen nach Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft. Das Urteil soll im Februar fallen.

Öffentlichkeits-Ausschluss!

Wie die „Esslinger Zeitung“ berichtet, kam es zum Prozessauftakt zu langen Schlangen vor dem Gericht und es gab hohe Sicherheitsvorkehrungen. Später mussten die rund 70 Zuschauer, Bekannten und viele Angehörige des Opfers den Saal wieder verlassen: Öffentlichkeits-Ausschluss!

Der Vorsitzende Richter Joachim Dospil nannte als Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit unter anderem den Schutz und die Erziehung eines der Angeklagten, der zur Tatzeit noch minderjährig gewesen sein soll.

Das Interesse der Erziehung des damals minderjährigen Angeklagten hat Vorrang vor dem Interesse der Öffentlichkeit.“

(Joachim Dospil, Vorsitzender Richter)

Dies erfolgte auf Antrag der Verteidigung. Der Anwalt des vor Kurzem volljährig gewordenen Haupttäters beanstandete auch, dass im Laufe der Verhandlungen persönliche Umstände des Angeklagten zur Sprache kommen könnten, was dessen schutzwürdige Belange verletzten könnte.

So sah es auch der Richter, der ausführte, dass mögliche Hemmungen des jungen Angeklagten der Wahrheitsfindung abträglich sein könnten. Das Gericht sah auch eine Gefahr darin, dass sich der 18-Jährige selbst schaden könne, während er dem Publikum imponieren wolle.

Während der wegen Mordes angeklagte heute 18-Jährige nach wie vor in Untersuchungshaft einsitzt, steht der 21-jährige Mitangeklagte zwar wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, jedoch wurde er bereits im August aus der Untersuchungshaft wieder entlassen und auf freien Fuß gesetzt.

Wer ist der ominöse Angeklagte?

Warum darf niemand den wegen Mordes angeklagten 17-Jährigen filmen. Warum ist nicht einmal der Vorname bekannt gegeben worden? In den gängigen aktuellen Medienberichten scheint nur das Alter relevant: Ein 18-Jähriger, zur Tatzeit 17-jährig und ein 21-Jähriger werden angeklagt.

Warum wird im Sinne des Täterschutzes die Öffentlichkeit ausgesperrt, um die Erziehungsinteressen des inzwischen 18-Jährigen zu schützen, eines jungen Mannes, der, wenn die Anklage recht behält, aus Langeweile und Machtdemonstration einen anderen jungen Menschen umgebracht hat, der versucht hatte, dem Streit aus dem Weg zu gehen?

Über den 18-Jährigen, einen Deutschen, und sein Umfeld heißt es, dass er „aus einer ganz normalen und in Konstanz vielfach aktiven Familie“ komme, so der „Südkurier“ in einem weiteren Artikel zum Thema. Die Redaktion benannte ihn mit dem Pseudonym „Werner M.“ und berichtete, dass er mehrere Geschwister habe, Gymnasiast war und nach mehreren Schulwechseln mit Drogen in Kontakt gekommen, auf die schiefe Bahn geraten sei.

Bereits 2016 wurde der Jugendliche aus Konstanz wegen gefährlicher Körperverletzung vor einem Jugendschöffengericht schuldig gesprochen. Da die Kammer aber eine gute Sozialprognose sah, setzte sie die verhängte Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung aus, ein möglicherweise tödlicher Fehler.

Der andere Angeklagte, ein 21-jähriger Syrer, kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland, lebte zeitweise in Konstanz und galt zuletzt als ohne festen Wohnsitz habend. Der Polizei war er wegen Sachbeschädigung bekannt. Verhaftet wurde er im rund 30 Kilometer entfernten Singen.

„Schlechtes Zeichen“, sagt Nebenkläger-Anwalt

Bei dem ermordeten 19-Jährigen aus Herblingen, Kanton Schaffhausen, handelte es sich um einen jungen Schweizer mit kosovarischen Wurzeln. Sein Cousin erklärte, dass der 19-Jährige nie Stress gesucht habe, Ärger aus dem Weg gegangen und ein anständiger Junge mit viel Respekt gewesen sei.

Ingo Lenßen, Anwalt der Nebenkläger, der Eltern und der Schwester des Ermordeten hält den Ausschluss der Öffentlichkeit angesichts des öffentlichen Interesses und des Andrangs von Zuschauern für ein schlechtes Signal. Er sehe auch nicht, dass dies für den Schutz und die Erziehung des Angeklagten erforderlich sei.

Ich halte es angesichts dieser Anteilnahme für kein gutes Signal, wenn dieser Prozess nicht öffentlich stattfindet.“

(Ingo Lenßen, Anwalt der Nebenkläger)

Für ihn sei es wichtig, dass die teils von weit her angereisten Verwandten des Opfers erlebten, dass es ein Verfahren gebe, dass dem Opfer gerecht werde: „Das ermöglicht auch einen Weg der Akzeptanz.“

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Petition für härtere Strafen

Auf „Change.org“ läuft eine in Schaffhausen gestartete Petition „Gerechtigkeit für Sony S.: Härtere Strafen für seinen Mörder und die Mittäter“ an das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Konstanz. Bisher haben 4.810 Menschen unterschrieben.

Darin heißt es u.a.:

Eine Gruppe junger Männer folgten Sony S. und seinen zwei weiblichen und einem männlichen Begleiter auf den Parkplatz des Lokals. Nach verbalen Attacken und Aufforderungen sich zu entschuldigen – welchen Sony S. nachkam – stach ein 17-Jähriger grundlos zu.“

Auch hier wird das Opfer als „Sonnenschein, immer gut gelaunt und am Lachen“ beschrieben, mit einer „liebevollen und fröhlichen Art“. Er sei sehr beliebt gewesen, mehrere Hundert Menschen seien auf seiner Beerdigung gewesen. Problemen ging er bewusst aus dem Weg.

Nicht so der Täter und seine Begleiter, die „keine unbeschriebenen Blätter“ gewesen seien. Es wird auf einen Bericht im „Tagblatt.ch“ hingewiesen und den Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung in 2016 sowie die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zehn Monaten – wegen günstiger Sozialprognose.

Hätte man das nicht getan, könnte Sony S. noch am Leben sein. Es kann nicht sein, dass man solche Menschen belohnt, damit sie noch mehr Menschen verletzten oder gar töten. Ob volljährig oder nicht, ein Wiederholungstäter gehört weggesperrt, lebenslänglich!“

Petition für härtere Strafen gegen die Mörder eines 19-Jährigen. Foto: Screenshot/Change.org



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