November: 16.135 Asylsuchende in Deutschland neu hinzugekommen
Im Monat November 2017 wurden 16.135 neu hinzugekommene Asylsuchende in Deutschland registriert. Diese kamen vor allem aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Die Zahl der beim Bundesamt gestellten förmlichen Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) lag im Monat November 2017 bei 18.711. Dies teilt das Innenministerium in Berlin mit.
Das Bundesamt hat im November 2017 über die Anträge von 33.772 Personen entschieden und damit die Zahl der anhängigen Verfahren von 87.187 Ende Oktober 2017 auf 75.660 Ende November 2017 weiter reduziert. Dies schließt auch den kontinuierlichen Abbau von Altverfahren mit ein.
I. Aktueller Monat
a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik
Nach der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Asylgesuch-Statistik wurde im November 2017 ein Zugang von 16.135 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt (auch im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Monaten):
b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im November 2017
Im November 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 33.772 Personen (Vorjahresmonat: 86.049, Vormonat: 33.005) entschieden.
6.464 Personen (19,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 403 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.061 Personen (17,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
4.398 Personen (13,0 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 2.300 Personen (6,8 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt: 36,1 Prozent
Abgelehnt wurden die Anträge von 12.177 Personen (36,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 8.433 Personen (25,0 Prozent).
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende November 2017 bei 75.660 (zum 31. Oktober 2017: 87.187; zum 30. November 2016: 490.967).
Im November 2017 haben beim Bundesamt 18.711 Personen Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 7.727 Personen (-29,2 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vormonat stieg die Anzahl der Asylanträge um 1.683 Personen (9,9 Prozent). Hauptstaatsangehörigkeiten im November 2017 waren:
II. Januar bis November 2017
a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik
Ausweislich der Asylgesuch-Statistik wurde im Zeitraum Januar bis November 2017 ein Zugang von 172.737 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt (Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den nachfolgenden Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert):
b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Zeitraum Januar bis November 2017
In der Zeit von Januar bis November 2017 haben insgesamt 207.157 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (723.027 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -71,3 Prozent.
Die Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis November 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:
In den Monaten Januar bis November 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 578.995 Personen entschieden, 36.532 weniger (- 5,9 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
119.481 Personen (20,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 4.066 Personen (0,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 115.415 Personen (19,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
94.621 Personen (16,3 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 38.129 Personen (6,6 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 223.108 Personen (38,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 103.656 Personen (17,9 Prozent).
Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de. (ks)
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