Nahles: Neuregelung hat 7000 Flüchtlinge in Arbeit gebracht – „die sonst zur Untätigkeit verdammt gewesen wären“
Seit einem Jahr haben Asylbewerber leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt – den Wegfall der sogenannten Vorrangprüfung wertet Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles als Erfolg.
„Durch die Neuregelung konnten bislang mehr als 7000 Flüchtlinge eine Arbeit aufnehmen, die sonst zur Untätigkeit verdammt gewesen wären“, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die Vorrangprüfung sieht vor, dass Arbeitsagenturen bei der Besetzung freier Jobs prüfen, ob nicht ein Deutscher oder EU-Bürger in Frage kommt. Wenn sich niemand findet, ist der Asylbewerber an der Reihe. Noch nicht anerkannte Flüchtlinge haben nach drei Monaten grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt.
Im August 2016 war dann die Vorrangprüfung in 133 von insgesamt 156 Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit für die Dauer von drei Jahren weggefallen. 23 Agenturbezirke prüfen indessen weiter nach der alten Regelung.
Nach Angaben des Nahles-Ministeriums betrifft die Neuregelung nur Flüchtlinge, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, und die eine Aufenthaltsgestattung besitzen. Zudem gilt sie für Geduldete, deren Verfahren ablehnend beschieden wurde und die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Anerkannte Flüchtlinge haben dagegen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
2016 hatte die Bundesagentur in insgesamt 5346 Fällen ihre Zustimmung verweigert, da Arbeitnehmer mit Vorrang zur Verfügung standen. Im Zeitraum Januar bis einschließlich Juni 2017 geschah dies nur noch in 119 Fällen, wie das Ministerium weiter erläuterte. (dpa)
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