Mordversuch-Anklage: Muslimischer Asylbewerber wollte „ungläubigen Ketzer“ töten
Wegen seines Angriffs auf einen iranischen Christen wurde ein afghanischer Muslim in Hamburg von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Nach dem Mordversuch halfen 20 weitere Glaubensbrüder dem Täter unerkannt aus der Notunterkunft zu entkommen.
Totschlag und gefährliche Körperverletzung werden dem afghanischen Asylbewerber Mohebolla A. (23) vorgeworfen, berichet die Junge Freiheit (JF). Er soll den 24-jährigen iranischen Christen, Amir H., am 18. Oktober mit einem Teleskopschlagstock angegriffen und schwer verletzt haben. Nun erhob die Hamburger Staatsanwatschaft Anklage gegen den Täter.
Erst wenige Tage zuvor soll das Opfer Mohebolla erzählt haben, er sei vom Islam zum Christentum übergetreten, so JF. Der Muslim habe daraufhin erklärt, es sein keine Sünde einen Konvertiten zu töten. Er habe den Islam verraten und sei ein ungläubiger Ketzer.
Nach dem Angriff war der Iraker bewusstlos und wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma in ein Krankenhaus eingeliefert. Der Täter aber konnte mit Hilfe von 20 weiteren Personen unerkannt aus der Notunterkunft entkommen.
Gefährlicher Migrant unerkannt in Deutschland unterwegs
Weniger als zwei Monate später gelang es der Polizei den Afghanen festzunehmen, nachdem er unter verschiedenen Namen unerkannt in unterschiedlichen Unterkünften gelebt hatte.
Die Polizei geht davon aus, dies sei der erste mutmaßlich religiös motivierte Fall von Gewalt unter Asylbewerbern in Hamburg.
Ähnliche Konflikte ergeben sich regelmäßig, jedoch ohne religiösen Hintergrund, so der Hamburger Senat.
„Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen ergeben sich Konflikte regelmäßig aus alltäglichen Situationen ohne jeden religiösen Hintergrund. So können zwar Personen mit unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten beteiligt sein, der Auslöser kann jedoch auch privater oder anderer Natur sein”, heißt es wörtlich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Karin Prien an den Hamburger Senat zur Situation von Christen und anderen Minderheiten in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen Hamburgs.
Laut Hausordnung wird keiner bevorzugt
In den Erstaufnahmeeinrichtungen würden weder Christen noch andere Religionen bevorzugt behandelt. Alle Bewohner würden der jeweiligen Hausordnung nach “verpflichtet, rücksichtsvoll miteinander umzugehen”, antwortete der Senat auf die Frage der Abgeordneten nach Vorsorgemaßnahmen, die Träger von Flüchtlingseinrichtungen zum Schutz von Christen treffen.
„Von allen Ankommenden ist von vornherein die Bereitschaft zu fordern, Menschen anderer Religionszugehörigkeit zu achten und zu respektieren.“ Ob insbesondere zum Christentum konvertierte Muslime Beschimpfungen ausgesetzt seien, wisse man nicht: „Hinweise auf ein grundsätzlich höheres Risiko für Anfeindungen liegen nicht vor.“ (dk)
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