Mit „Musterpolizeigesetz“ gegen Terror und Kriminalität – aber keine Grenzschließung
Bund und Länder wollen im „Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität“ enger zusammenrücken. So soll nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) künftig wieder ein „Musterpolizeigesetz“ deutschlandweit für einheitliche Standards sorgen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach am Mittwoch zum Abschluss der IMK-Frühjahrstagung in Dresden von einem „Durchbruch“. „Wir brauchen keinen Flickenteppich bei der inneren Sicherheit“, sagte er. „Befugnislücken sind Sicherheitslücken“, betonte der IMK-Vorsitzende, Sachsens Ressortchef Markus Ulbig (CDU).
Das „Musterpolizeigesetz“ soll als Vorlage für die Landespolizeigesetze dienen. „Ziel ist es, einheitliche Sicherheitsstandards trotz Zuständigkeit der Länder auf den Weg zu bekommen“, sagte Ulbig. Ein solches Mustergesetz gab es bereits in den 70er Jahren. Die Erarbeitung damals habe drei Jahre gedauert, sagte Lorenz Caffier (CDU), Innenminister in Mecklenburg-Vorpommern. Er zeigte sich optimistisch, dass es diesmal schneller gelingt. „Wir rücken enger zusammen“, konstatierte er angesichts der geänderten Bedrohungslage.
Terrorabwehrzentrum aber keine Grenzsicherung
De Maizière kündigte einen neuen Umgang mit islamistischen Gefährdern an. „Wir haben den Beschluss gefasst, dass wir die Gefährder- und Gefährdungsbewertung auf neue Füße stellen.“ Es gebe beim Bundeskriminalamt ein neues Analysemodell, auf dessen Grundlage Gefährder künftig besser eingestuft werden könnten.
Im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum sollten dann Maßnahmen „besprochen und in den Ländern gemeinsam und verbindlich umgesetzt werden“. De Maizière sprach von einem Fortschritt, „der möglicherweise auch nur im Zusammenhang mit den Fall Amri zustande gekommen ist.“
Von einer Grenzschließung, um die massenhafte Einwanderung von Menschen deren Identität nicht bekannt ist zu von vornherein zu vermeiden, war jedoch nicht die Rede.
Überwachung von Whatsapp und Co
Einig seien sich Bund und Länder auch, dass auf Messenger-Dienste wie Whatsapp zur Verfolgung schwerer Straftaten von Ermittlern zugegriffen können werden müsse. „Das bedeutet zum Beispiel, dass man die Behörden rechtlich und technisch in den Stand versetzen muss, unter den gleichen Bedingungen, wie man ein Telefon oder eine SMS abhört, auch Informationen und Nachrichten auf Messenger-Diensten abgreifen zu können.“ Der Bund werde das in den letzten noch verbleibenden Sitzungswochen in die Strafprozessordnung einführen.
Ergebnisse von DNA-Analysen sollen künftig „auf die Feststellung des Alters, der Hautfarbe, der Augenfarbe und der Herkunft“ erweitert werden, wie de Maizère sagte. „Das spart künftig manchen Gentest.“ Bislang werden beispielsweise Teilnehmer an DNA-Massentest unabhängig von ihrem genetischen Infragekommen getestet.
Um künftig Doppelidentitäten in Asylverfahren zu vermeiden, wurde beschlossen, die Altersgrenze zur Abnahme von Fingerabdrücken bei Flüchtlingskindern von derzeit 14 auf 6 Jahre zu senken. Bei den vorerst nur teilweise ausgesetzten Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan erwarteten die Länder von der Bundesregierung „noch vor der Sommerpause“ einen aktualisierten Bericht zur Sicherheitslage, sagte Ulbig.
„Reichsbürger“ werden entwaffnet
Einig waren sich die Minister außerdem, dass sogenannte Reichsbürger künftig keine Waffen mehr besitzen dürfen. Sie konnten sich aber nicht darauf verständigen, schon bei Erteilen einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu stellen. Zum Bedauern der SPD-geführten Länder, wie ihr Sprecher, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sagte. Der nun gefundene Weg führe dazu, „dass zufällig abgefragt wird, wer von den Waffenscheininhabern Extremist ist. In der Zeit hat der aber schon eine Waffe.“
Bei der im Vorfeld der Konferenz viel diskutierten bundesweiten Einführung der Schleierfahndung seien sich die Länder nicht einig gewesen, sagte Ulbig. „Deswegen haben die unionsgeführten Länder eine Protokollnotiz abgegeben und die Bedeutung der Schleierfahndung noch mal dokumentiert.“ Bis auf Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen ist die Schleierfahndung bereits in allen Ländern möglich. (dpa/so)
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