Mit „Allahu Akbar“-Ruf zur Urteilsverkündung: Lebenslange Haft für Bombenleger vom Bonner Hauptbahnhof

Im Islamistenprozess um den gescheiterten Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten Marco G. zu lebenslanger Haft und drei weitere Beschuldigte zu Freiheitsstrafen von neun bzw. zwölf Jahren verurteilt.
Epoch Times3. April 2017

Mit „Allahu Akbar“-Ruf zur Urteilsverkündung: Im Prozess um den gescheiterten Sprengstoffanschlag vom Bonner Hauptbahnhof und ein islamistisches Mordkomplott hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag den Hauptangeklagten Marco G. zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der 30-Jährige betrat den Gerichtssaal mit dem arabischen Ruf „Gott ist der Größte“. Er soll neben dem Bonner Anschlagsversuch eine Terrorvereingung mit seinen drei Mitangeklagten gebildet haben.

In dem Mammutverfahren gegen insgesamt vier mutmaßliche Islamisten erhielten zwei weitere Beschuldigte Haftstrafen von jeweils zwölf Jahren und der vierte Angeklagte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren. Sie hatten nach Überzeugung der Anklage ein Mordkomplott gegen einen Politiker der Partei Pro NRW geschmiedet.

Richter: Angeklagte haben „radikalislamischen und gewaltbereiten Hintergrund“

Zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn zeigte sich der Vorsitzende Richter Frank Schreiber überzeugt, dass das Motiv für den Bonner Sprengstoffanschlag und ein Mordkomplott gegen einen Politiker der Partei Pro NRW der Wunsch der Angeklagten nach Vergeltung für das Zeigen von Mohammed-Karikaturen durch Pro-NRW-Aktivisten im Jahr 2012 war. Den vier Angeklagten bescheinigte Schreiber einen „radikalislamischen und gewaltbereiten Hintergrund“.

G. habe mit dem Attentatsversuch vom Bonner Hauptbahnhof „eine Vielzahl von Menschen“ töten wollen. Dazu habe der Hauptangeklagte am 10. Dezember 2012 eine blaue Sporttasche mit einer selbstgebastelten Rohrbombe an einem Gleis im Bahnhof deponiert.

Der Sprengsatz sei nur deshalb nicht explodiert, weil die fragile Zündvorrichtung offenbar nach dem Abstellen der Tasche beschädigt worden sei – möglicherweise durch Tritte eines unbeteiligten Schülers gegen die Sporttasche. Auch habe ein weiterer Zeuge einen Blick in die abgestellte Tasche geworfen.

Polizeibeamte sichern am 10. Dezember 2012 Beweise am Bonner Hauptbahnhof. Foto: MARIUS BECKER/AFP/Getty Images

Polizeibeamte sichern am 10. Dezember 2012 Beweise am Bonner Hauptbahnhof. Foto: MARIUS BECKER/AFP/Getty Images

Herbeigerufene Polizisten hatten den Sprengsatz auf dem Bahnhof mit einer Wasserkanone unschädlich gemacht – eine Zündvorrichtung war in der zerstörten Tasche bei den anschließenden Ermittlungen nicht gefunden worden. Gleichwohl kam der Vorsitzende Richter Schreiber zu dem Schluss, es habe sich um eine „insgesamt komplette und zündfähige Sprengvorrichtung“ gehandelt.

Das Gericht kam laut Schreiber zu dem Schluss, es habe sich um eine „insgesamt komplette und zündfähige Sprengvorrichtung“ gehandelt. Bei einer Explosion wären Menschen im Umkreis von drei Metern getötet und weitere schwer verletzt worden, sagte der Richter. Der Sprengsatz hätte eine „ganz erhebliche Sprengwirkung entfaltet, die geeignet war, eine Vielzahl von Menschen zu töten“.

Geplanter Mordanschlag auf Pro-NRW-Vorsitzenden

Gemeinsam mit seinen Mitangeklagten Enea B., Koray D. und Tayfun S. habe sich G. wenige Wochen nach dem Bonner Anschlagsversuch zu einer konspirativen terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen, sagte Schreiber in der mündliche Urteilsverkündung. Das Quartett habe „gewaltsame Vergeltung“ für das Zeigen der Mohammed-Karikaturen durch Pro-NRW-Mitglieder vor mehreren nordrhein-westfälischen Moscheen üben wollen.

Deshalb hätten die Angeklagten einen Mordanschlag auf den damaligen Pro-NRW-Vorsitzenden in Leverkusen geplant und sich damit der Verabredung zum Mord schuldig gemacht. Das Attentat war kurz vor seiner Ausführung im März 2013 durch die Festnahme der vier Männer vereitelt worden.

Beeinflusst wurden die vier Islamisten nach Überzeugung des Gerichts unter anderem durch eine Audiobotschaft der Gruppe Islamische Bewegung Usbekistan mit dem Titel „Tod der Pro NRW“. G. und seine Mitangeklagten hätten gemeinsam den Entschluss gefasst, Mitglieder der rechten Splitterpartei zu töten.

Im Besitz der Angeklagten hätten sich zwei Pistolen der Fabrikate Beretta und Ceska mit selbstgebastelten Schalldämpfern befunden. Zum Zeitpunkt des geplanten Mordanschlags hatten die Ermittler die verurteilten Islamisten jedoch schon längst im Visier. Nach umfangreichen Abhöraktionen wurde das Quartett rechtzeitig festgenommen. (afp)

 



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