Merkels-Grenzöffnung: Gericht sieht deutschen Rechtsstaat seit 2015 teilweise „außer Kraft gesetzt“

Welche Rechtsgrundlage verhalf Angela Merkel dazu, 2015 die Grenzen zu öffnen? Bislang gibt es keine Antwort darauf. Ein Gericht in Koblenz sieht den Rechtsstaat teilweise außer Kraft gesetzt.
Epoch Times28. Februar 2018

Zweieinhalb Jahre sind seit der „Grenzöffnung“ durch Bundeskanzlerin Angela Merkel vergangen. Am 4. September 2015 wurde deutsches Recht faktisch außer Kraft gesetzt. Zigtausende Menschen durften unkontrolliert auf dem Landweg nach Deutschland einreisen.

Grundlage dazu war – offiziellen Angaben zufolge – eine Absprache zwischen der Kanzlerin und dem Noch-Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Danach hatte de Maizière eine mündliche Anweisung an die für den Grenzschutz zuständige Bundespolizei gegeben – alle Flüchtlinge und illegale Migranten unkontrolliert nach Deutschland einreisen zu lassen.

Das Grundgesetz jedoch besagt, dass, wenn eine Person aus einem sicheren Drittstaat einreist, diese sich nicht auf das Asylrecht berufen kann.

Seit damals hat sich einiges in der Umsetzung der Flüchtlingspolitik geändert, doch die Grenzöffnung durch die Bundesregierung beschäftigt Bürger, Politiker und Juristen bis heute. Laut „Stuttgarter“-Zeitung ist die Grundstimmung in Deutschland: „Wenn der Staat sich selbst nicht ans Recht hält, wie will er das von seinen Bürgern verlangen?“

„Rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik außer Kraft gesetzt“

Anstoß der erneuten Grenzöffnungs-Debatte ist ein – bereits im Februar 2017 – ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, der erst jetzt breiter bekannt wurde.

In dem Fall geht es um einen angeblich minderjährigen Mann aus Gambia: Ein Senat für Familiensachen beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Vormundschaft für diesen Zuwanderer angeordnet werden sollte. Wie die „Stuttgarter“-Zeitung berichtet, hatte der Afrikaner aber keinen Asylantrag in Deutschland gestellt. Deshalb war die genaue Herkunft und das Alter des Mannes unbelegt. Aus diesem Grund erlies der Senat damals den Beschluss: Das vom Jugendamt reklamierte „Fürsorgebedürfnis“ besteht nicht.

In diesem Beschluss sind einige brisante Sätze enthalten, die für Aufsehen sorgen: Der Afrikaner habe sich – durch seine „unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik“ – zwar eindeutig strafbar gemacht.

Aber:

Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt“, befanden die Richter, „und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“ (Aktenzeichen: 13 UF 32 / 17).

Zu dem Fall gab es bereits viele Anfragen an den Sprecher des Koblenzer Gerichts – eine befriedigende Erklärung gab es bislang nicht. Es handele sich jedenfalls „nicht um die offizielle Meinung des OLG“, betonte der Sprecher gegenüber der „Stuttgarter“-Zeitung.

In den Medien wurde das Urteil bisher eher zurückhaltend aufgegriffen.

Untätigkeit auf Bundes- und Verfassungsebene

Viele Bürger – unter anderen der CDU-Politiker Georg Wengert – wollen nun wissen, ob es nach diesem brisanten Befund des Obergerichts irgendwelche Folgen gibt? Wengert schrieb verschiedene Stellen an und fragte, welche Konsequenzen aus diesem Urteil gezogen würdem? Doch die Antworten seien bisher wenig aussagekräftig, so die Zeitung.

Der Mainzer Justizminister Herbert Mertin (FDP), verwies nur auf die richterliche Unabhängigkeit: Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung der Gerichte seien „einer Überprüfung vonseiten des Ministeriums entzogen“, sagte Mertin der Zeitung zufolge.

Auch auf Bundesebene wurde die Sachlage nicht geklärt: Auf eine Antwort von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) wartet der CDU-Mann offenbar bis heute.

„In großer Sorge“, hätte Wengert wegen des Koblenzer Urteils an dem Bundespräsidenten geschrieben. Er wolle wissen, was das Staatsoberhaupt zu tun gedenke, um die rechtsstaatliche Ordnung wiederherzustellen?

Wie ein Sprecher des Bundespräsidialamts der „Stuttgarter“-Zeitung mitteilte: Man bewerte weder die „operative Politik der Bundesregierung“ noch „rechtliche Einschätzungen von Institutionen oder Experten“. Im Klartext bedeutet das: Das Bundespräsidialamt hält sich da raus. (vm)

Mehr Informationen: OLG Koblenz Rechtsstaatliche Ordnung in Deutschland ist außer Kraft gesetzt!

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