Massives Missmanagement beim BAMF – Nur 21,6 Prozent der Asylentscheider richtig ausgebildet
Das Ausmaß des Missmanagements beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist offenbar größer als gedacht. Das berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“ unter Verweis auf eine interne „Auswertung der Qualifizierungsmaßnahmen“ der Behörde.
Laut dem auf den 17. Mai datierten Dokument liegt der durchschnittliche Ausbildungsstand der Asylentscheider, die seit August 2015 beim BAMF neu beschäftigt sind, bei nur 21,6 Prozent.
Um einen Ausbildungsstand von 100 Prozent zu erreichen, müssten die Entscheider gemäß der regulären Ausbildung mehrere Schulungsphasen durchlaufen. Im Revisionsbericht vom 31. Mai zum Fall des Soldaten Franco A., der sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte, werden entsprechend „gezielte Qualifizierungsmaßnahmen empfohlen – insbesondere zu Anhörung, Bescheiderstellung und zur Dokumentation“.
Wann diese Schulungsmaßnahmen beginnen sollen, ist laut „Zeit“ jedoch fraglich. Das BAMF nennt offiziell Juli 2017 als geplanten Starttermin. Hingegen sieht das so genannte Qualifizierungsprogramm Asyl, welches Ende Mai im BAMF vorgestellt wurde, als Starttermin für Schulungen zu Bescheiderstellung und Anhörungstechniken erst den Monat September 2017 vor.
In Frage steht auch der Effizienzgewinn von Frank-Jürgen Weises zentraler Reform, die darin bestand, die Anhörung eines Asylbewerbers und die anschließende Entscheidung über den Antrag zu trennen und zwei unterschiedlichen Personen zu übertragen. Weise war bis Ende 2016 Leiter des BAMF und ist heute als Beauftragter für integriertes Flüchtlingsmanagement für die Optimierung der Qualität und Produktivität von Asylverfahren zuständig.
Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken laufen die Asylverfahren seit der Trennung langsamer ab. Von Oktober 2016 bis März 2017 betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von neuen Asylfällen 1,9 Monate. Im ersten Halbjahr 2016 hatte der Wert noch bei 1,7 Monaten gelegen. Im selben Zeitraum ein Jahr zuvor – also bevor Anhörer und Entscheider getrennt wurden – dauerte ein Asylverfahren 1,6 Monate. (dts)
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