Heiko Maas: So verteidigt er Legalisierung der Kinderehe in „Ausnahmesituationen“
Angesichts der massiven Kritik aus der Union hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die von ihm geplanten Ausnahmen im neuen Gesetz gegen Kinderehen verteidigt. Maas stellte am Dienstag in Berlin im Gespräch mit AFP-TV klar, dass auch er Ehen von unter 16-Jährigen nicht anerkennen und für nichtig erklären lassen will. Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren aber könne es „Ausnahmesituationen“ geben, sagte der Minister.
Insbesondere wenn es bereits Kinder aus der Beziehung gebe, müsse geprüft werden, ob es „besondere Ausnahmegründe“ gebe, die „die Aufrechterhaltung der Ehe als sinnvoll erscheinen lassen“, sagte Maas zu AFP. Er wies darauf hin, dass die Mädchen und jungen Frauen „keinerlei Unterhaltsansprüche aus der Ehe“ hätten, wenn diese von vornherein für nichtig erklärt werde. „Auch die Interessen der Frau müssen da eine Rolle spielen“, forderte Maas.
Deswegen solle „im Regelfall“ die Ehe von Unter-18-Jährigen aufgehoben werden, „es sei denn, es gibt besondere Fälle, die sich aus dem Kindeswohl ergeben“.
CDU/CSU will grundsätzliches Verbot
Maas will bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf für das Verbot von Kinderehen auf den Weg bringen. Am Freitag bekannt gewordene Pläne des Ministers waren auf scharfe Kritik insbesondere der CSU gestoßen – eben weil sie Ausnahmen beinhaltet.
„Zu ängstlich, halbherzig und deshalb nicht akzeptabel“, nannte die CDU-Vizevorsitzende Julia Klöckner Maas‘ Pläne. Sie kritisierte, Maas habe einen Entwurf vorgelegt, der offensichtlich vor dem Skandal des Kindesmissbrauchs durch Zwangsehen kapituliere. Der Staat legalisiere damit Ehen, in die Mädchen, die oft nicht älter als elf Jahre seien, von ihren Familien gezwungen würden, zitierte der „Focus“ die Politikerin. „Eine Heirat unter Kindern oder mit einem Kind als Teil oder als Paarteil, das widerspricht immer dem Kindeswohl“, sagte die CDU-Politikerin außerdem im „Deutschlandfunk“. Die Aufhebung einer Ehe von Minderjährigen müsse „zum Normalfall“ gemacht werden, Ausnahmen dürften nicht „zum Regelfall werden“, so Klöckner laut DTS weiter.
Die Union will ein grundsätzliches Aus für die Ehe unter 18. In Deutschland sollen Ehen nach derzeitiger Rechtslage nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind derzeit noch möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist.
Komplizierter ist die Rechtslage beim Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen. Bisher werden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-Jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Durch Kinderehen unter Flüchtlingen ist die Debatte in Deutschland neu entbrannt.
Kinderehen in Deutschland
Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli nach Angaben des Bundesinnenministeriums 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland – 361 davon waren jünger als 14, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten minderjährig Verheirateten waren Syrer – in 664 Fällen. Weitere Herkunftsstaaten waren Afghanistan (157 Fälle), der Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen.
Durch den Zuzug von Flüchtlingen einschließlich verheirateter Jugendlicher und Kinder ist die Debatte um Kinderehen in Deutschland neu entbrannt.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat jetzt gefordert, Heiratsrituale mit minderjährigen Mädchen in Moscheen zu verbieten. Imame sollten mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld belegt werden können, so der Vorschlag.
(afp/rf/dts)
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