Maas: AfD-Programm „in Teilen verfassungswidrig“
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat der AfD vorgeworfen, dass ihr Wahlprogramm in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz verstößt. „Mit der AfD könnte erstmals seit 1949 eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringen, deren Programm in Teilen verfassungswidrig ist“, schreibt der SPD-Politiker in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“ (Montagsausgabe).
Die AfD fordere unter anderem in ihrer Religions-, Familien-, Strafrechts- und Europa-Politik klare Verletzungen der Grundgesetz-Artikel 1, 3, 4 und 23, die die Würde des Menschen schützen sowie die Unschuldsvermutung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Freiheit der Religion.
Zu den AfD-Programmpunkten, die nicht mit der Verfassung vereinbar seien, zählt für Maas die Forderungen nach einem pauschalen Verbot von Minaretten und Muezzin-Rufen. „Selbstverständlich muss jede Religion unsere Verfassungsordnung einhalten“, so der Minister.
Das Grundgesetz schreibe jedoch „die Religionsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen in den Artikeln 3 und 4 fest“. Dies sei eine Lehre aus dem Rassenwahn der Nazis, der zur Ermordung von sechs Millionen Juden führte. Ebenfalls gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoße die AfD, wenn sie ein „klares Familienbild aus Vater, Mutter und Kindern“ propagiere und wegen des Geburtenrückgangs sogar ein Ministerium schaffen will, dass laut AfD „die Bevölkerungsentwicklung nach wissenschaftlichen Kriterien koordiniert“.
Maas kommentierte: „Will die AfD vorschreiben, wie viele Kinder wir bekommen sollen und dürfen? Zum Glück schiebt unsere Verfassung solch völkischen Fruchtbarkeitsphantasien einen Riegel vor.“ Das Grundgesetz kenne kein starres Familienleitbild und erlaube es jedem und jeder, so zu leben, wie er oder sie will.
Es sei zudem „ein klarer Verstoß gegen die Garantie der Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes“, wenn die AfD psychisch kranke Straftäter nicht mehr in der medizinischen Therapie untergebracht, sondern ohne Hilfe in der Sicherungsverwahrung weggeschlossen sehen wolle. Die AfD-Forderung nach Untersuchungshaft gegen Verdächtige auch ohne Haftgründe, verstoße außerdem gegen die verfassungsmäßige Unschuldsvermutung und das rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeitsprinzip. Schließlich verstoßen mehrere der anti-europäischen Ziele der AfD laut Maas gegen Artikel 23 des Grundgesetzes, der sich ausdrücklich zur europäischen Integration bekenne. „Die Väter und Mütter hatten den Krieg und das Elend erlebt, das durch Nationalismus und das Geschwätz von Erbfeindschaften angerichtet worden war“, schreibt der Justizminister in der Zeitung.
„Seit 1949 ist deshalb das `vereinte Europa` als Staatsziel im Grundgesetz verankert.“ Das Grundgesetz gelte heute „zu Recht als die beste Verfassung, die unser Land je hatte“, schreibt Maas, der auch Mitglied des SPD-Parteivorstandes ist. Wähler und Nichtwähler sollten „diese Errungenschaften nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“. (dts)
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