Lückenlose Beobachtung: Überwachungszentrum soll auch für Verfassungsschutz arbeiten
Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hat angeregt, das geplante Überwachungszentrum für Telekommunikation der ostdeutschen Länder außer Mecklenburg-Vorpommern auch in den Dienst der Landesämter für Verfassungsschutz zu stellen.
„Ich fände es sinnvoll, das ostdeutsche Modell auch für den Verfassungsschutz in Erwägung zu ziehen“, sagte er der „Berliner Zeitung“ (Mittwochsausgabe). „Denn es geht darum, die Kräfte zu bündeln und damit eine sinnvolle Entlastung hinzukriegen.“
Es gebe für die erforderliche Überwachungstechnik zudem nur sehr wenige Anbieter; entsprechend hoch seien die Preise. Kramer fuhr fort: „Es geht nicht darum, das Trennungsgebot für Polizei und Verfassungsschutz auszuhebeln.“ Auch er wolle daran nicht rütteln. Das sei jedoch bei technischer Kooperation gar nicht nötig.
Mit Hilfe des neuen Zentrums in Leipzig sollen ab 2019 „schwere Straftaten“ schneller aufgeklärt werden. Sachsen hat den Aufbau der länderübergreifenden Einrichtung beschlossen und den für die Kooperation mit Thüringen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt nötigen Staatsvertrag bereits unterzeichnet. Der Vertrag muss noch von den anderen Ländern ratifiziert werden.
Bis 2022 werden 15,8 Millionen Euro in die künftige Anstalt des öffentlichen Rechts mit bis zu 50 Mitarbeitern – Polizeibeamte und externe IT-Spezialisten – investiert. Die Entscheidung über die Anordnung einer Kommunikationsüberwachung soll dabei weiter bei den Landesbehörden liegen und auch die Daten für jedes Bundesland getrennt verarbeitet und gespeichert werden.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte vor einigen Wochen für eine stärkere Zentralisierung der Sicherheitsbehörden vor allem im Bereich des Verfassungsschutzes plädiert. (dts)
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