Leipziger Gruppenattacke auf 31-jährige nur „Beleidigung“: Staatsanwalt ließ Täter laufen

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat erklärt, warum sie die Täter laufen ließ, die am Wochenende mit einer Gruppe von 15 Männern am Leipziger Hauptbahnhof eine 31-jährige umzingelten und sexuell attackierten.
Titelbild
Der Leipziger Hauptbahnhof, wo der Vorfall Samstagnacht stattfand.Foto: Vladimir Rys/Bongarts/Getty Images
Epoch Times12. Januar 2016

Juristisch sei der Angriff nur als „Beleidigung“ zu werten, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zu Mopo24. Auch sexuelle Nötigung komme nicht in Betracht. „Es fehlt hierfür an der Anwendung von Gewalt beziehungsweise an einer Drohung mit Gewalt gegen Leib und Leben.“

Die 31-jährige Leipzigerin war Samstagnacht von einer Gruppe von 15 Männern umzingelt worden, die sie als Araber oder Nordafrikaner beschrieb. Zwei der Männer fassten ihr dabei zwischen die Beine und „ans bekleidete Geschlechtsteil“. Sie konnte sich losreißen, befreien und zur Bahnhof-Polizei flüchten, der sie kurz vor Mitternacht völlig aufgelöst den Vorfall schilderte.

„Der Vorwurf zum Nachteil der 31jährigen Frau stellt sich strafrechtlich nach hiesiger Auffassung als sexuell motivierte tätliche Beleidigung dar“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft zu Mopo24.

Männergruppe juristisch "irrelevant"

Da Beleidigung nicht als schwere Straftat gelte, habe kein Grund bestanden, den hauptverdächtigen Tunesier in Untersuchungshaft zu nehmen. Auch dass der Übergriff aus einer größeren Gruppe heraus stattfand, sei in diesem Fall irrelevant. „Die Personen waren zwar in der Nähe. Dass diese aber auf das Tatgeschehen Einfluss hatten, dafür haben wir keine Anhaltspunkte“, so die Staatsanwaltschaft.

Zwei Männer aus Libyen (24) und Tunesien (31) waren kurz nach der Tat festgenommen und von der Frau als Täter identifiziert worden. Die Bundespolizei hatte gerade nach ihnen gesucht, weil sie einen Mann „angetanzt“ und beraubt hatten, was auf einer Überwachungskamera zu sehen war. Sie wurden nach Eröffnung des Verfahrens wieder freigelassen. (rf)



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