Trotz Geständnis: Lange Haftstrafe wegen Waffenhandels im Darknet

Der gelernte Optiker hatte die Waffen über einen Zwischenhändler mit dem Pseudonym Ferdi erworben und über Verkaufsplattformen im Darknet angeboten. Für Geldeingänge nutzte er ein polnisches Bankkonto.
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Polizisten des BKA simulieren einen Darknet-Chat zum Kauf von gestohlenen Kreditkarten-Daten.Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times29. Juli 2016
Wegen illegaler Waffengeschäfte im Darknet – einem anonymen Bereich des Internets – hat das Landgericht Heidelberg einen Sportschützen zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Edgar Gramlich sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige zwischen Januar 2014 und Oktober 2015 gefährliche Waffen an Abnehmer aus dem In- und Ausland verkaufte. Er handelte demnach mit Kriegswaffen sowie voll- und halbautomatischen Schusswaffen im Internet.

Der gelernte Optiker hatte die Waffen über einen Zwischenhändler mit dem Pseudonym Ferdi erworben und über Verkaufsplattformen im Darknet angeboten. Für Geldeingänge nutzte er ein polnisches Bankkonto. Als Händler agierte er unter verschiedenen Namen, zeitweise auch unter dem Namen „Dosensuppe“.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte noch behauptet, er sei als Sammler lediglich am Kauf von Waffen interessiert gewesen. Im Verlauf der Verhandlung räumte er jedoch ein, dass er auch selbst als Waffenverkäufer aufgetreten war. Dass er – wenn auch spät – diese Straftat teilweise eingestanden hatte und sich in seinem Schlusswort von seiner Tat distanzierte, war laut Gericht auch der Grund für das vergleichsweise milde Urteil.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den Mann gefordert. Die Verteidigung plädierte dafür, dass der geständige Mann nicht länger als fünf Jahre hinter Gitter solle.

Der Fall habe einen „enormen Ermittlungsaufwand“ mit sich gebracht, sagte Richter Gramlich. Er erwähnte auch die Risiken, die der illegale Waffenhandel im Darknet nach sich ziehe. Allein der Umstand, dass Waffenschieber meist keine Informationen über ihre Abnehmer hätten, bezeichnete der Richter als „hochgefährlich“. Das sei bereits vor dem Amoklauf am Freitag in München bekannt gewesen – der Amokläufer hatte seine Waffe im Darknet gekauft. Mit dem Fall in München hatte der Heidelberger Prozess nichts zu tun.

Unter den Kunden des nun verurteilten Mannes waren dem Gericht zufolge gewaltbereite Käufer, die bereits strafrechtlich aufgefallen waren. Darunter war demnach auch ein Rechtsextremist, der unter dem Pseudonym „Sturmsoldat“ auftrat und vor einigen Jahren nach einem gescheiterten Bombenanschlag in der Psychiatrie untergebracht war. Zudem soll ein 21 Jahre alter Brite, der mit einer Maschinenpistole einen Mord begehen wollte, unter den Abnehmern gewesen sein.

(dpa)


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