Kramp-Karrenbauer: „Jemand, der seine Identität verschleiert, muss mit harten Konsequenzen rechnen“
Der Staat muss bei der Feststellung von Identitäten konsequenter handeln, fordert die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). „Jemand, der seine Identität verschleiert oder Papiere vernichtet hat, muss mit harten Konsequenzen rechnen“, sagte sie im Interview mit der „Welt“.
Der Staat müsse alle rechtlich gebotenen Möglichkeiten ausschöpfen, um die wahre Identität eines Asylbewerbers herauszufinden, so die Ministerpräsidentin. „Notfalls muss er dabei auch auf andere Datenquellen zurückgreifen können, zum Beispiel auf Handys“, meinte Kramp-Karrenbauer weiter. Der Rückgriff auf Handys ist in Deutschland derzeit nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Verbindliche Altersprüfung für minderjährige Asylbewerber
Neben der Feststellung der Identitäten hat sich die CDU-Politikerin auch für eine verbindliche Altersfeststellung bei minderjährigen Asylbewerbern ausgesprochen.
„Bei unbegleiteten Minderjährigen sollte eine verbindliche Altersprüfung eingeführt werden“, forderte sie. Asylbewerber würden ein falsches Alter angeben, um nicht nach dem Asylrecht, sondern nach dem Jugendhilfegesetz behandelt zu werden, erklärte Kramp-Karrenbauer.
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SPD soll Asylkompromiss der Union akzeptieren
Die Genossen von der SPD sollen den Asylkompromiss der Union akzeptieren, meinte die CDU-Politikerin weiter. „Das Regelwerk der Zuwanderung, das CDU und CSU gefunden haben, müssen wir verteidigen und in den Koalitionsgesprächen mit der SPD möglichst durchsetzen.“
Denn schließlich gehe es in der Zuwanderungspolitik vor allem um eine Sache: Um konsequentes staatliches Handeln, etwa wenn es um Abschiebungen gehe, so Kramp-Karrenbauer.
Abschiebungen nicht mehr in Linienflügen
Um erfolgreich abzuschieben, sollte die Bundesrepublik nicht mehr Linienmaschinen einsetzen. „Schließlich müssen wir bei Rückführungen notfalls auf eigene Flugzeuge zurückgreifen, wenn es bei den zivilen Flügen zu große Probleme gibt“, meinte die CDU-Politikerin.
Siehe auch: 222 Abschiebungen an der Weigerung der Fluggesellschaft gescheitert
In einigen Fällen hatten sich Piloten und Bordpersonal normaler Linienflüge geweigert, die Abgeschobenen zu befördern. Das hatte zur Folge, dass abgelehnte Asylbewerber nicht erfolgreich in ihre Heimat zurückgeführt werden konnten. (as)
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