Kosten der Arbeitslosigkeit 2015 leicht gesunken – Höhere Ausgaben für Hartz-IV
Die Kosten der Arbeitslosigkeit sind 2015 erstmals wieder leicht gesunken. Das geht aus einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Sozialforschung (IAB) hervor, die dpa vorliegt. Mit 56 Milliarden Euro haben demnach die gesamtfiskalischen Kosten der Erwerbslosigkeit um 700 Millionen Euro oder 1,2 Prozent niedriger gelegen als 2014. Das Niveau von 2010 unterschritten die 2015er Kosten sogar um 4,2 Milliarden Euro.
Die Kosten der Arbeitslosigkeit machten damit 1,85 Prozent der im Jahr 2015 erwirtschafteten Wirtschaftsleistung aus. 2014 waren es 1,94 Prozent gewesen. Zu den Kosten der Arbeitslosigkeit zählen die staatlichen Ausgaben für Arbeitslosengeld und Sozialleistungen sowie entgangene Steuern und Sozialabgaben.
Der IAB-Arbeitsmarktforscher Enzo Weber geht davon aus, dass die Kosten der Arbeitslosigkeit auch 2016 gesunken sind. Auch wenn noch keine exakten Daten vorlägen, spreche die im Vorjahr weiter geschrumpfte Erwerbslosigkeit für diese Annahme. Sollte sich zudem die gute Prognose für 2017 bestätigen, werde sich dieser Trend auch in diesem Jahr fortsetzen, schätzt der Leiter des IAB-Forschungsbereichs Prognosen und Strukturanalysen.
Bundesagentur für Arbeit hat weniger Ausgaben, Bund zahlt mehr für Hartz IV
Von dem Kostenrückgang 2015 profitierte vor allem die Bundesagentur für Arbeit. Ihre Ausgaben sanken 2015 binnen Jahresfrist um 1,5 Milliarden auf 13,1 Milliarden Euro.
Höhere Kosten musste dagegen der Bund schultern. Dessen Ausgaben für Hartz-IV- und andere Sozialleistungen lagen 2015 bei 18,1 Milliarden Euro – 200 Millionen Euro mehr als 2014. Grund sei die hohe Zahl von Hartz-IV-Beziehern.
600 Millionen Euro weniger Einnahmen durch Steuern
Gestiegen sind im Vorjahr auch die steuerlichen Mindereinnahmen wegen der Arbeitslosigkeit wie Einkommensteuern. Mit 9,3 Milliarden Euro lagen sie um 200 Millionen Euro höher als 2014.
Den Sozialversicherungen – der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – entgingen in dem Jahr wegen der Arbeitslosigkeit 15,9 Milliarden Euro. Das waren 400 Millionen Euro mehr als 2014.
Der Rechnung liegt die Annahme der Arbeitsmarktforscher zugrunde, dass Jobsucher, würden sie einen Job haben, Steuern zahlen und in vollem Umfang Sozialbeiträge abführen.
Weiterbildungen zählen nicht zu den Kosten der Arbeitslosigkeit
Leicht gesunken sind 2015 auch die Kosten für die aktive Arbeitsmarktpolitik, zu der neben Trainingsmaßnahmen auch Aus- und Fortbildungen und Ein-Euro-Jobs gehören.
Zu den gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit zählen sie die Forscher aus methodischen Gründen aber nicht.
Mit 10,1 Milliarden Euro fielen sie 2015 rund 200 Millionen Euro niedriger aus als 2014. Jeder Arbeitslose wurde im Schnitt mit 3.614 Euro gefördert. (dpa)
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