Europäischer Gerichtshof: Kirchenlose Ehepartner müssen Kirchensteuer zahlen
Jemand der aus der Kirche ausgetreten ist oder ihr nie angehört hat, muss keine Kirchensteuer zahlen. Anders sieht es aus, wenn der Ehepartner der Kirche angehört. Dann spielt bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung auch das Gehalt des konfessionslosen Ehepartners bei der Berechnung eine Rolle. So zahlt auch der Ehepartner der keiner Kirche angehört indirekt Kirchensteuer. Dies berichtet der „Bayerische Rundfunk“.
Diesen Umstand nahmen fünf Kläger zum Anlass vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Zwei der Kläger kommen aus Bayern, nämlich aus Sulzbach-Rosenberg und aus Nürnberg. Auch wenn die Fälle sich in Details unterscheiden, ist ihnen allen gemeinsam, dass einer der Ehepartner keiner Kirche angehört. Zudem lassen sich in allen Fällen die Ehepartner gemeinsam steuerlich veranlagen.
Kläger sehen Recht auf Religionsfreiheit verletzt
Die Kläger sehen sich vor allen in ihrem Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Denn sie müssen Steuern an eine Kirche zahlen, der sie gar nicht angehören. Da sie schlechter gestellt würden als andere Paare sehen sie sich durch den deutschen Staat diskriminiert.
Der Entscheidung des Gerichts nach, sei dies nicht der Fall. Alle fünf Kläger scheiterten. In der Begründung der Richters wurden hauptsächlich drei Umstände berücksichtigt.
Erstens könnten die Kläger frei entscheiden, ob sie einer Kirche angehören. Deswegen sei ihre Religionsfreiheit nicht verletzt. Zudem sei es die freie Entscheidung der Ehepartner sich gemeinsam steuerlich veranlagen zu lassen. Und drittens liege die Verantwortung für die steuerliche Regelung nicht beim Staat, sondern wurde von der Kirche aufgestellt.
Das Urteil ist nicht endgültig. Noch könnte die Kläger dagegen vorgehen. Vor dem Bundesverfassungsgericht waren sie bereits gescheitert.
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