Koalition einigt sich auf Verbot von Kinderehen – Ehen mit Personen unter 16 Jahren sollen künftig „nichtig“ sein

Die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) sowie die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, verständigten sich nun grundsätzlich darauf, den umstrittenen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) jetzt zügig umzusetzen.
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Ein Kind hält eine Tafel mit der Aufschrift, „Stoppt Kinderehen”Foto: GABRIEL BOUYS/AFP/Getty Images
Epoch Times15. Februar 2017

Im monatelangen Streit über ein Gesetz gegen Kinderehen hat sich die schwarz-rote Koalition geeinigt: Die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) sowie die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, verständigten sich am Dienstag laut eines Berichts der „Welt“ grundsätzlich darauf, den umstrittenen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) jetzt zügig umzusetzen.

Geplant ist demnach, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren „nichtig“ sein sollen. Dabei soll der Zeitpunkt der Eheschließung entscheidend sein: Werde beispielsweise ein 14-jähriges Mädchen mit einem 18-jährigen Mann verheiratet, werde dies so behandelt, als ob die Ehe nicht geschlossen wurde.

Dies soll auch für bereits im Ausland eingegangene Ehen gelten. In einem Punkt gibt es laut „Welt“ allerdings noch Differenzen: Nach den Vorstellungen der Union sollen die Jugendämter verpflichtet werden, bei Familiengerichten zu beantragen, Auslandskinderehen in der Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen „aufzuheben“.

Das Justizministerium hält es aus verfassungsrechtlichen Gründen hier hingegen für geboten, Ausnahmen für besondere Härtefälle zuzulassen. Außerdem sei vorgesehen, die Ehemündigkeit prinzipiell auf 18 Jahre anzuheben. Nach bisher geltender Rechtslage sollen Ehen nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden, also auch erst ab 18 Jahren. Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist und ein Gericht zustimmt. Das neue Recht soll so schnell wie möglich in die Ressortabstimmung gehen und dann vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die Fraktionen können im parlamentarischen Verfahren allerdings noch Änderungen erreichen. Fünf Monate lang herrschte beim Thema Kinderehen Stillstand in der Koalition. Justizminister Heiko Maas hatte im vergangenen November einen Gesetzentwurf für ein Verbot solcher Ehen vorgelegt und dazu seine eigene Fraktion sowie die Unionsfraktion um Stellungnahmen gebeten. (dts)



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