Klage über zu wenig Staatsanwälte: Anzahl der eingestellten Verfahren um ein Viertel gestiegen
Die Staatsanwaltschaften in Deutschland klagen über zu wenig Personal und eine anhaltende Überlastung. Viele Behörden pfiffen „personell aus dem letzten Loch“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, der „Welt am Sonntag“.
Der Verband vertritt auch Interessen von Staatsanwälten. „In den letzten drei bis vier Jahren hat sich die Lage der Staatsanwaltschaften überall im Land erheblich zugespitzt“, sagte er.
In einigen Ländern steige die Arbeitsbelastung zudem, weil Staatsanwälte zwar in der Statistik zählten, faktisch jedoch an andere Stellen abgeordnet seien, etwa ins Justizministerium.
Eine Umfrage der Zeitung in den Justizministerien der Länder ergab, dass Länder im Schnitt nur neun von zehn Staatsanwälten beschäftigen, die sie nach eigenen Berechnungen brauchen würden, um den Arbeitsanfall zu bewältigen. Möglicherweise würden daher mehr Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Anzahl der eingestellten Verfahren stieg fast um ein Viertel an
Aus Zahlen des Statistischen Bundesamts gehe hervor, dass die Zahl der mit oder ohne Auflagen eingestellten Verfahren von 2005 bis 2015 um fast ein Viertel gestiegen sei – und das, obwohl die Zahl der anfallenden Verfahren insgesamt etwa gleich blieb.
Die rechtspolitische Sprecherin der Union im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sieht nicht nur die Länder in der Pflicht, sondern auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). „Es wäre schon Sache des Bundesministers der Justiz, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen, zum Beispiel in der gemeinsamen Justizministerkonferenz mit den Landesjustizministern.“
Auch die Bundesanwaltschaft hatte zu Jahresbeginn über Personalmangel geklagt. Ende Februar beklagte Unionsfraktionschef Volker Kauder, Staatsanwaltschaften und Gerichte könnten wegen fehlendes Personals viele Rechtsbrecher nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, immer mehr Verfahren müssten eingestellt werden. (dpa)
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