Kinderschänder darf weiter an Berliner Grundschule arbeiten

Ein Erzieher, der jahrelang einen Jungen in einem Weddinger Kiez-Club missbraucht hatte, darf weiterhin an einer Grundschule arbeiten.
Epoch Times19. Januar 2018

Am Donnerstag entschied eine Richterin am Amtsgericht Tiergarten in Berlin, dass ein Erzieher, der wegen sexuellen Missbrauchs eines Jungen angeklagt war, auf Bewährung frei kommt. Auch darf er weiterhin an einer Grundschule arbeiten.

Die Anklage liegt laut der „BZ“ bereits seit September 2014 bei der Staatsanwaltschaft. Eine Begründung, warum es erst nach fast drei einhalb Jahren zur Verhandlung kommt, gibt es vor Gericht nicht.

Die Anklage lautete: Sexueller Missbrauch eines Kindes im Hausaufgabenraum eines Weddinger Kiez-Clubs vom Sommer 2011 bis Januar 2014. Strafbar nach §§174 und 176 Strafgesetzbuch. Er soll 30 selbstständige, sexuelle Handlungen „an einer Person unter 16 Jahren, die ihm zur Erziehung und Betreuung“ anvertraut war, vorgenommen haben. Gleichzeitig werden ihm in 20 Fällen „sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren“ zur Last gelegt.

Wie die Berliner Zeitung weiter berichtet, war der Junge 12, als der Missbrauch begann. Das habe der Erzieher gewusst. Während er unter seiner Aufsicht Hausaufgaben machte, habe er ihm „die Hose geöffnet“, ihn „mehrere Minuten gestreichelt“.

Weiterhin Erzieher? Kein Problem

Der Erzieher habe alles gestanden, berichtet das Berliner Blatt weiter, könne sich aber an Details nichts mehr erinnern. Nach seiner fristlosen Kündigung im November 2013 habe er den Jungen nicht mehr gesehen. Er hätte in der Zwischenzeit freiwillig eine Therapie gemacht und 2000 Euro an den Jungen bezahlt.

Und was mache er heute, fragte die Richterin? „Ich arbeite an einer Grundschule“, habe der Angeklagte geantwortet. Und seit wann? „Seit 2014“, so seine Antwort, aber er „trainiere jetzt keine Fußballmannschaften mehr“.

Der Staatsanwalt beantragte, zwei Drittel der Vorwürfe gegen den Angeklagten einzustellen. So kam es dann auch.

Da der Erzieher nicht vorbestraft war, konnte er offenbar unbehelligt die letzten Jahre an einer Grundschule arbeiten. Der Angeklagte möge aber „überdenken, wo er sein Tätigkeitsfeld sucht“, heißt es in der Verhandlung.

Daraufhin der Verteidiger: „Die Altersgruppe, mit der er in der Grundschule arbeitet, ist nicht von seiner Neigung erfasst.“ 

Nach vierzig-minütiger Sitzung war das Urteil gesprochen: „Zwei Jahre Haft auf Bewährung für zehn Fälle von sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.“

Nach dem Strafgesetzbuch wäre ein Berufsverbot möglich, so BZ abschließend. In der Praxis werde dies jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit selten verhängt. Und bei Ersttätern fast gar nicht.

(mcd)



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