CDU/CSU-Vorhaben: Kinderrechte im Grundgesetz verankern – Aussetzung des Familiennachzugs wäre dann unmöglich

Sollten CDU und CSU ihr Wahlversprechen umsetzen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, dann wäre "eine faktische Aussetzung des Familiennachzugs wie im Fall vieler Syrer kaum noch möglich", erklären Experten für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein.
Epoch Times15. Juli 2017

Sollten CDU und CSU ihr Wahlversprechen umsetzen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, hätte dies laut Juristen weitreichende Folgen für die Flüchtlingspolitik.

„Für die Rechte meiner minderjährigen Mandanten und ihrer Eltern wäre ein solches Grundrecht eine erhebliche Verbesserung“, sagte Helmut Bäcker, Experte für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein, dem „Spiegel“.

Das könnte sowohl den Schutz vor Abschiebungen betreffen, die Kinder von einem Elternteil trennen würden, als auch den Anspruch auf bessere Unterbringung und einen beschleunigten Nachzug von Familienmitgliedern, sagte Bäcker. „Eine faktische Aussetzung des Familiennachzugs wie im Fall vieler Syrer wäre dann kaum noch möglich.“

Auch der Konstanzer Rechtsprofessor Daniel Thym sieht erhebliche Folgen für die deutsche Praxis: „Zwar sind die Rechte geflüchteter Kinder längst in internationalen Abkommen wie der EU-Grundrechtecharta und der Uno-Kinderrechtskonvention verankert“, sagte Thym.

Doch in der Praxis kümmerten sich deutsche Gerichte und Behörden nur wenig um diese Klauseln des internationalen Rechts. „Kinderrechte im Grundgesetz hätten eine viel stärkere Signalwirkung.“

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer bekräftigte das gemeinsame Wahlziel der Union, Kinderrechte verfassungsrechtlich zu verankern: „Völlig zu Recht ist beispielsweise der Tierschutz verankert, doch erst recht muss der Schutz von Kindern eine Selbstverständlichkeit sein.“ (dts)



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