Kein Schmerzensgeld wegen Impotenz von Ehepartner
Eine Ehefrau bekommt kein Schmerzensgeld, weil ihr Mann durch ärztliche Behandlungen impotent geworden sein soll. Dies stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung klar. In dem Fall war eine Frau vor Gericht gezogen, weil durch die Impotenz ihres Manns ihr zuvor ausgefülltes Sexualleben beeinträchtigt sei. Sie verlangte demnach ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro von einem Krankenhaus. (Az. 3 U 42/17)
Die Frau trug laut Gericht vor, dass ihr Mann 2010 und 2011 in der Klinik mehrfach an der Wirbelsäule operiert wurde. Dadurch soll er einen Nervenschaden erlitten haben, durch den er impotent geworden sei.
Klage auf Schmerzensgeld wegen unglücklichem Sexualleben keine Erfolgsaussichten
Wegen der Folgen für ihr Sexualleben klagte sie auf Schmerzensgeld. Die Klage wurde zunächst vom Landgericht Hagen abgewiesen, wogegen sie in Berufung ging. Das OLG Hamm erklärte aber, dass es dem Begehren der Frau keine Erfolgsaussichten beimesse. Daraufhin zog die Frau ihre Berufung zurück und beendete damit den Rechtsstreit.
Das OLG begründete seine Rechtsauffassung damit, dass es an einer Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch fehle. Der vorgetragene Verlust ihrer ehelichen Sexualität stelle „keine Verletzung ihres Körpers, ihrer Gesundheit oder ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung dar“.
Das Gericht wies zudem darauf hin, dass bei einem Erfolg der Frau grundsätzlich in allen Fällen einer „rechtswidrig und schuldhaft verursachten Einschränkung der Fähigkeit zur sexuellen Betätigung“ auch der Ehepartner Ansprüche geltend machen könne. Denkbar wäre dies demnach etwa nach einem schweren Verkehrsunfall. (afp)
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