Katastrophenschutz bekommt neues Konzept: Bürger sollen Notvorräte anlegen

Damit sich die Bevölkerung im Falle schwerer Katastrophen oder eines bewaffneten Angriffs vorübergehend selbst versorgen kann, will die Bundesregierung Bürgern wieder raten, Vorräte zu halten. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) unter Berufung auf Pläne des Innenministeriums.
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Vorsorgen für den Katastrophenfall sollten Bürger durch Nahrungsmittel- und Trinkwasservorräte.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times21. August 2016

Was tun, wenn plötzlich die Krise ausbricht? „Die Bevölkerung wird angehalten, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von zehn Tagen vorzuhalten“, heißt es in der „Konzeption zivile Verteidigung“, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen will. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) berichtete über den Text des Bundesinnenministerium, der dem Medium vorlag.

Auch Trinkwasser wird darin genannt: „Die Bevölkerung soll durch geeignete Maßnahmen angehalten werden, zur Eigen-/Erstversorgung bis zur Installation staatlicher Einzelmaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Wasser pro Person und Tag in nicht gesundheitsschädlicher Qualität vorzuhalten.“

Die Notfall-Empfehlungen beziehen sich auch auf Energie und Bargeld. Erstmals seit 1989 werde wieder angeregt, Nahrugsmittelvorräte bereit zu halten, so „Spiegel Online“.

Erster Notfall-Plan seit 1995

Der Plan ist die erste Strategie zur zivilen Verteidigung, die seit 1995 ressortübergreifend erarbeitet wurde. 2012 war er vom Haushaltsausschuss des Bundestags in Auftrag gegeben worden und entstand parallel zum Weißbuch für die Sicherheitspolitik.

Ähnlich wie in diesem heißt es in dem 69 Seiten langen Konzept nun, „dass ein Angriff auf das Territorium Deutschlands, der eine konventionelle Landesverteidigung erfordert, unwahrscheinlich“ sei. Doch verlange die Sicherheitsvorsorge, „sich trotzdem auf eine solche, für die Zukunft nicht grundsätzlich auszuschließende existenzbedrohende Entwicklung angemessen vorzubereiten“, so die „FAS“.

Der „Weckeffekt“ bei Gefahren

Die „Bild“ hatte schon einmal über den neuen Plan zu Gefahrenabwehr berichtet.

„Die wachsende Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur und die Ressourcenabhängigkeit bietet vielfältige Angriffspunkte“, heißt es laut „Bild“ in dem Papier.

Zu den aktualisierten Maßnahmen, wie Bund, Länder und Kommunen die Bürger im Fall eines Terrorangriffs schützen sollten, zähle zum Beispiel, die Reserven an Pockenimpfstoffen und Antibiotika nach Bedarf aufzustocken. Geprüft werde zudem, ob der Bund einen Vorrat an Schutzanzügen zum Atem- und Körperschutz für die Bevölkerung aufbauen müsse.

Vor Krankenhäuser sollen im Fall von ABC-Angriffen (atomar, biologisch, chemisch) „Dekontaminationsstellen“ eingerichtet werden, um Verletzte außerhalb der Krankenhäuser notversorgen zu können. Auch werde an einem „Gesamtkonzept Notstrom“ gearbeitet, dass im Krisenfall die Minimalversorgung sicherstellen soll.

Bei Gefahrenlagen solle die Bevölkerung über verschiedene Kanäle wie Radio, TV, Sirenen, Lautsprecherdurchsagen, per SMS und über das Internet sowie in der Deutschen Bahn gewarnt werden, zitierte „Bild“ das Konzept. Die Regierung nenne dies den „Weckeffekt“.

Schutz staatlicher Organe „gänzlich unzureichend“

Auch Selbstschutz der staatlichen Organe wurde thematisiert: „Für den Fall der Aufgabe des Dienstsitzes sind Vorkehrungen zu treffen, um die Aufgabenwahrnehmung einer Behörde an einen anderen, geschützteren Platz (Ausweichsitz) verlagern zu können“, so das Konzept. Bei einer internen Bestandsaufnahme war herausgekommen, dass die bisherigen Schutzvorkehrungen gänzlich unzureichend waren. Das Thema soll deshalb auch im Bundessicherheitsrat erörtert werden, berichtet die „FAS“.

(rf)



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