Kampf gegen Hasskommentare und Falschnachrichten: Maas strebt Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro für soziale Netzwerke an
Nach dem Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sollen gegen die Betreiber sozialer Netzwerke, die sich nicht ausreichend um die Löschung von Hasskommentaren kümmern, drastische Bußgelder verhängt werden.
Wer strafbare Inhalte gar nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig lösche, begehe eine Ordnungswidrigkeit, heißt es in einem von Maas am Dienstag vorgestellten Gesetzentwurf.
Die Ordnungswidrigkeit soll dem Entwurf zufolge mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro gegen den für das Beschwerdeverfahren Verantwortlichen geahndet werden. Gegen das Unternehmen selbst soll die Ordnungswidrigkeit bis zu 50 Millionen Euro betragen können. Eine Geldbuße kann auch verhängt werden, wenn das soziale Netzwerk seiner Berichtspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommt.
Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen hätten zwar zu ersten Verbesserungen bei der Löschung der strafbaren Inhalte geführt, erklärte Maas. „Diese reichen aber noch nicht aus.“ Die jüngsten Zahlen der Organisation jugendschutz.net zeigten, dass weiterhin zu wenig gelöscht werde. „Und sie werden nicht schnell genug gelöscht“, beklagte Maas.
Das größte Problem ist dem Minister zufolge nach wie vor, „dass die Netzwerke die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nehmen“. Von den strafbaren Inhalten, die Nutzer meldeten, lösche Twitter gerade einmal ein Prozent und Facebook 39 Prozent. Bei Google mit der Plattform Youtube seien es mittlerweile 90 Prozent.
Maas will die Betreiber der Netzwerke verpflichten, den Nutzern ein leicht erkennbares und gut verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten, heißt es in dem Entwurf weiter. Außerdem wird eine schnelle Reaktion der Betreiber verlangt.
Nutzerbeschwerden sollen dem Entwurf zufolge unverzüglich auf eine strafrechtliche Relevanz geprüft, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen. Alle strafbaren Inhalte sollen demnach spätestens sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde aus dem Netz verschwinden müssen. (afp)
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