Beschleunigter Familiennachzug nach Dublin III: Junger Syrer (17) klagt gegen BAMF und bekommt recht
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Antrag eines minderjährigen in Deutschland schutzsuchender Flüchtlings aus Syrien auf Familienzusammenführung mit seiner in Griechenland befindlichen Familie schon bewilligt hatte, ging es dem 17-Jährigen offenbar nicht schnell genug.
Er beklagte sich vor Gericht, dass es eine rechtswidrige Vereinbarung zwischen den beiden Staaten hinsichtlich eines bestimmten Kontingents zur Überstellung von Flüchtlingen gebe.
Das BAMF argumentierte, dass die Bundesrepublik nur eine begrenzte Zahl von Flüchtlingen aus Griechenland aufnehmen könne, so „Tag24“. Die Familie werde aber wahrscheinlich im Oktober nach Deutschland kommen können.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden ordnete daraufhin an, dass Deutschland nach der Dublin-III-Verordnung zügig auf den Umzug der syrischen Flüchtlingsfamilie aus Griechenland hinwirken müsse. Die Verordnung räume besonders dem familiären Zusammenhalt und dem Kindeswohl einen hohen Rang ein, hieß es.
Demnach sollen die Eltern und die jüngeren Geschwister des 17-Jährigen bis Ende September nach Deutschland kommen.
Gerichtssprecher Marcel Buus sagte dazu, dass das Urteil eine Signalwirkung auf ähnliche Verfahren haben könnte. Wie „Tag24“ hinwies, habe dieser Beschluss nichts mit dem Familiennachzug von Angehörigen aus den Herkunftsstaaten zu tun.
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