Jeder zweite Widerspruch gegen Leistungsentzug durch Hartz-IV-Sanktion erfolgreich
Im vergangenen Jahr wurde rund 18 600 Widersprüchen in rund 51 000 Fällen im Hartz-IV-Umfeld ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den 5867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2325 Fällen erfolgreich.
Linken-Chefin Katja Kipping sieht diese Zahlen als Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Sanktionen und Leistungsversagung für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Zahlen zeigten, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig sei, sagte sie.
Die Behörden haben auch die Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen Leistungen zu versagen. Dies geschieht dann, wenn die Betroffenen nicht ausreichend dabei mitwirken, ihre Bedürftigkeit nachzuweisen.
Gegen solche Fälle von Leistungsversagung gab es dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr rund 14 000 Widersprüche und knapp 1200 Klagen.
Bei den Widersprüchen gegen Leistungsversagung war knapp die Hälfte erfolgreich; bei den Klagen etwa ein Drittel. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion liegt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vor. (dpa)
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