Jamaika-Parteien ziehen im Bundestag schon an einem Strang
Noch gibt es kein Jamaika-Bündnis, aber im Bundestag ziehen die drei Fraktionen schon an einem Strang: Der SPD-Antrag, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) künftig regelmäßig vor das Parlament zu zitieren, wurde bei der konstituierenden Sitzung des Bundestages am Dienstag mit den Stimmen von Union, FDP und Grünen an den Ältestenrat überwiesen. Die SPD hatte eigentlich sofort in der Sache abstimmen wollen.
Der Antrag der SPD zielte darauf ab, dass Merkel mindestens viermal im Jahr den Abgeordneten Rede und Antwort stehen muss. „Der Bundestag muss wieder zur zentralen Bühne der politischen Auseinandersetzung werden“, begründete SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider den Antrag im Parlament. Merkels „Politikstil“ sei ein Grund dafür, dass nunmehr eine populistische Partei im Bundestag vertreten sei.
Schneiders Amtskollegen aus den Jamaika-Fraktion waren sich einig in der Ablehnung: Unions-Parlamentsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) kritisierte, das Vorgehen der SPD sei weder „besonders stilvoll noch sachlich gerechtfertigt“. Der FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann warf der SPD „Effekthascherei“ vor. Über den Antrag solle nicht bereits in der konstituierenden Sitzung ohne vernünftige Beratung abgestimmt werden.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann warf der SPD vor, sie wolle die Grünen „vorführen“. Der SPD-Antrag hatte starke Ähnlichkeit mit einer früheren Vorlage der Grünen. Schneider wiederum kritisierte, dass die Grünen bei der Abstimmung am Dienstag mit Union und FDP an einem Strang zogen. „Die Grünen hätten hier heute den Unterschied machen können“, sagte er dem Fernsehsender Phoenix. „Daran wären Koalitionsgespräche nicht gescheitert.“
Auch ein SPD-Antrag zur Ausweitung der Regierungsbefragung wurde überwiesen. Dasselbe geschah mit dem Antrag der Linken, die verfassungsmäßig vorgeschriebenen Ausschüsse Petitionsausschuss, Auswärtiger Ausschuss, Verteidigungsausschuss und EU-Ausschuss sofort einzusetzen.
Auch mit Änderungsanträgen der AfD wurde so verfahren: Einer der beiden zielte darauf ab, künftig wieder den ältesten Abgeordneten als Alterspräsident die Sitzung eröffnen zu lassen. Von dieser Regelung wurde diesmal abgewichen, um einen Alterspräsidenten der AfD zu verhindern. Nach der Neuregelung bekommt diesen Posten, wer am längsten dem Bundestag angehört.
Beim zweiten AfD-Antrag ging es um die Beibehaltung von Minderheitenrechten, wie es sie in der vergangenen Legislaturperiode gegeben hatte. Sie waren ausgeweitet worden, weil sich die Opposition aus Linken und Grünen der übergroßen Mehrheit von Schwarz-Rot gegenübersah. (afp)
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