Jamaika-Parteien: Einkommensgrenze für Spitzensteuersatz soll angehoben werden

Der Grenzwert für den Spitzensteuersatz soll angehoben werden. Zurzeit liegt er bei 54.000 Euro brutto im Jahr.
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Union, FDP und Grüne erwägen neue Steuersätze für Bezieher hoher Einkommen.Foto: Hans Wiedl/dpa
Epoch Times13. November 2017

Union, FDP und Grüne erwägen laut einem Bericht des Düsseldorfer „Handelsblatts“ neue Steuersätze für Bezieher hoher Einkommen. Damit könnten Entlastungen für untere und mittlere Einkommen gegenfinanziert werden, berichtete das Blatt am Montag unter Berufung auf Teilnehmer der Jamaika-Sondierungsverhandlungen.

Dabei geht es um Bezieher von Einkommen oberhalb des bisherigen Grenzwerts für den Spitzensteuersatz von 54.000 Euro brutto im Jahr (1.890 Euro netto im Monat bei 12 Monaten im Jahr, Steuersatz: 42 Prozent). Dieser Grenzwert könnte dem Bericht zufolge angehoben werden.

Im Gegenzug wird diskutiert, die derzeitige Reichensteuer von insgesamt 45 Prozent früher greifen zu lassen als bei den bisherigen 250.000 Euro. Möglich sei sogar, einen neuen linearen Tarif zwischen den beiden Grenzwerten einzuziehen. Der Spitzensteuersatz beträgt derzeit 42 Prozent.

Mit Mehrbelastungen müssten Topverdiener allerdings trotzdem nicht rechnen, hieß es weiter im „Handelsblatt“. Selbst bei einem etwas höheren Steuersatz würde dieser Effekt durch den geplanten Abbau des Solidaritätszuschlags ausgeglichen, von dem Gutverdiener besonders stark profitieren würden.

Die Sondierungsgespräche werden am Montagvormittag fortgesetzt. Geplant ist, dass die sechs Verhandlungsführer jeweils eine Stunde zu den Themen Kommunen, Klima, Bildung, Inneres und Familie beraten. Bei jedem Thema soll pro Partei noch ein Berichterstatter dazukommen. Am Donnerstag sollen die Sondierungen nach bisherigem Stand abgeschlossen werden.

Steuern zahlen in Deutschland …

Jeder, dessen Einkommen eine bestimmte Höhe überschreitet, zahlt in Deutschland Einkommenssteuern. Die Höhe der Steuer hängt zum Großteil vom Verdienst ab, jedoch werden auch Vermögen und Renten versteuert.

Der Spitzensteuersatz wird von Menschen verlangt, deren Einkommen über 54.000 Euro Brutto im Jahr liegt, bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag. Liegt man über dem Grenzbetrag werden für jeden Euro 42 Cent an Steuern fällig. Alle anderen Menschen zahlen je nach Lohnsteuerklasse einen unterschiedlichen Steuersatz.

Der Spitzensteuersatz wird nur fällig für Beträge über 54.000 Euro. Verdient jemand beispielsweise 60.000 Euro, dann werden davon 54.000 Euro normal versteuert, für die restlichen 6.000 Euro werden 42 % fällig. (afp/as/ks)



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