Hochträchtige Tiere dürfen künftig nicht mehr geschlachtet werden – ausgenommen Ziegen und Schafe
Hochträchtige Tiere dürfen künftig nicht mehr geschlachtet werden. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag im Mai beschlossenes Gesetz, das ein Schlachtverbot für Säugetiere „im letzten Drittel der Trächtigkeit“ vorsieht.
In dieser Zeit empfänden die Ungeborenen „bis zu ihrem Tod Schmerzen und Leiden“, was dem Tierschutzrecht widerspreche, heißt es im Gesetzestext. Die Ungeborenen ersticken bei der Schlachtung durch Sauerstoffmangel.
Nach dem neuen Gesetz ist das Schlachten des Muttertieres nun erst nach der Geburt erlaubt. Von dem Verbot ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Die Haltung der Tiere und die Paarung seien „grundlegend anders“ als bei Rindern und Schweinen, hieß es. Daher sei es auch schwieriger festzustellen, in welchem Stadium der Trächtigkeit sich die Tiere befinden. Erlaubt ist auch das Schlachten nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen und im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation.
Die Haltung von Pelztieren ist dem Gesetz zufolge in Deutschland künftig nur noch mit behördlicher Erlaubnis möglich. Eine solche erhält nur, wer gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen an die artgerechte Haltung von Pelztieren wie Nerz, Rotfuchs oder Chinchilla einhält.
Für bestehende Pelzfarmen soll die nach bisheriger Rechtslage erteilte Erlaubnis mit Inkrafttreten des Gesetzes in eine vorläufige Erlaubnis umgewandelt werden. Diese wird ungültig, wenn der Halter nicht innerhalb von fünf Jahren nach Verkündung des Gesetzes eine Erlaubnis nach neuem Recht beantragt. (afp)
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