Herrmann: Verurteilte Flüchtlinge nicht automatisch abschieben – Sie sollen alle in deutschen Gefängnissen einsitzen
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will verurteilte Flüchtlinge nicht automatisch abschieben lassen. Asylbewerber, die hier in Deutschland für Gewaltverbrechen in ihrer Heimat verurteilt würden, sollten auch in deutsche Gefängnisse kommen, sagte der CSU-Politiker im rbb-„Inforadio“. Man müsse in solchen Fällen ein Exempel statuieren – und das solle sich auch in den Herkunftsländern herumsprechen.
Manchem Flüchtling sei nicht klar, dass das Fehlverhalten in seinem Heimatland auch nach deutschem Recht strafbar sei, sagte Herrmann.
„Der Regelfall muss sein, dass wenn jemand wirklich wegen Mordes verurteilt wird, dann muss er in jedem Fall in Haft. Wenn wir so jemanden zum Beispiel einfach so nach Afghanistan zurückschicken, dann wissen wir überhaupt nicht, wie der Strafvollzug da aussieht.“
In Berlin hatte am Mittwoch ein Prozess gegen einen Afghanen begonnen, der in seiner Heimat für die Taliban gekämpft haben soll.
Afghane bestreitet Anschuldigungen
Der Mann hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe beim Prozessauftakt jedoch zurückgewiesen. Er sei nie Taliban gewesen, habe nie gekämpft und sei nie radikalisiert worden, ließ der 28-Jährige nach Angaben einer Gerichtssprecherin über seinen Verteidiger erklären. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, sich 2009 in seiner Heimat den radikalen Islamisten angeschlossen zu haben.
Der Mann muss sich deshalb wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten. Zusätzlich ist er wegen versuchten Mordes in zwei Fällen angeklagt. Er soll nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft 2014 und 2015 mit seiner Gruppe afghanische Polizeikräfte angegriffen haben. Die Taliban wollen in Afghanistan auf gewaltsamem Weg einen auf islamischem Schariarecht basierenden Gottesstaat errichten.
Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte als Asylbewerber gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angegeben, nach dem Tod seines Vaters von seinem Onkel zu den Taliban mitgenommen worden zu sein und sich später nach einer Schussverletzung wieder von der radikalen Islamisten abgewandt zu haben. Seiner Erklärung vor Gericht zufolge erfolgte dies aber nur, um eine Chance auf Anerkennung als Asylbewerber zu haben.
Tatsächlich lebe sein Vater – und sei Onkel sei ein alter Mann ohne jede Beziehung zu den Taliban, gab der Angeklagte laut der Gerichtssprecherin in seiner Erklärung an. Nun müssen die Richter im weiteren Verlauf des Prozesses klären, welche Angaben stimmen. Für das Verfahren sind zunächst noch zehn weitere Verhandlungstermine bis Juni angesetzt. (afp)
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