GEZ-Verhaftung: Mutter mit Baby in Zelle gesteckt wegen nichtgezahlter Rundfunkgebühr
In Bergisch-Gladbach wurde am 8. März eine junge Frau samt Kind in eine Zelle gesperrt und ihr mit dem Jugendamt gedroht, falls sie die Rundfunkgebühren nicht bezahle. Sie und ihr Lebensgefährte hatten die Zahlung des Beitrags aus einer Reihe von Gründen verweigert – auch mit dem Hinweis verweigert, dass Rundfunkanstalten keine Behörden sind und deshalb eine Verwaltungsvollstreckung unzulässig ist. Daraufhin passierte folgendes, worüber heute auch RT berichtete. (VIDEO siehe unten)
EPOCH TIMES bringt die persönlicher Schilderung der Familie:
„Gestern, ausgerechnet am Weltfrauentag, wurde meine Frau bei einem Termin mit dem Gerichtsvollzieher Herr K. zusammen mit unserem Baby im Amtsgebäude Bergisch-Gladbach inhaftiert, da sie sich wiederholt und berechtigterweise weigerte, „Rundfunkgebühren“ (ehemals GEZ) an den WDR zu zahlen und somit eine Dienstleistung zu bezahlen, die sie nie bestellt oder genutzt hat.
(Durch die Entrichtung der „Rundfunkgebühren“ fehlt uns das Geld, das wir lieber an andere Medienanbieter entrichten würden, um uns zu informieren)
Beim Termin wurde der Gerichtsvollzieher darauf hingewiesen, dass gegen den ausgestellten Haftbefehl innerhalb der dort angegebenen Möglichkeit Rechtsmittel eingelegt wurden und dass die Entscheidung über dessen Rechtsgültigkeit daher dem Landgericht vorbehalten ist und auf dessen Antwort man noch warte.
Herrn K. wurde §2 (1) VwVfG NRW vorgelegt und nach dem Durchlesen unterstellte er uns, dass wir diesen § verfasst hätten, was wir negierten und ihm vorschlugen, es selbst zu prüfen.
Der Gerichtsvollzieher Herr K. verlor daraufhin die Fassung und ließ meine Frau mit der Begründung, dass die Beschwerde eh abgewendet werde und dass der WDR eine Behörde sei, verhaften lassen.
Man hat uns angedroht, dass bezüglich dem Baby (auch wenn ich ebenso der Erziehungsberechtigte bin) das Jugendamt verständigt werde, wenn ich nicht binnen kurzer Zeit die volle Summe auf einmal zahle (Ratenzahlung wurde plötzlich verweigert).
Wir haben mitgeteilt, dass wir die geforderte Summe (416,xx €) nicht dabei hätten und erst zur Bank gehen müssten. Daraufhin wurden meine Frau und unser Kind abgeführt und in Haft gesteckt.
Ich habe dem Gerichtsvollzieher deutlich gemacht, dass ich umgehend das Geld holen werde, aber meiner Frau die Zelle zumindest verwehrt bleiben solle und sie doch im „Geschäftszimmer“ warten könne. Ein solches Anliegen wurde negiert.
Den handelnden Justizbeamten wurde die Information bezüglich des laufenden Beschwerdeverfahrens mitgeteilt und dass man im Falle ihres Handelns dessen Verwaltungsakt prüfen lassen möchte, weswegen dann NACH dessen Maßnahme sie uns höflich ihre Dienstausweisnummer mitteilen mögen.
Diese höfliche Bitte wurde mit einem Blick und Wegschubsen erwidert, was zwei unabhängige Augenzeugen beobachtet hatten, mit denen man sich später ausgetauscht hatte. Auch sie waren entsetzt.
Da meine Frau inhaftiert wurde und ich weder beabsichtigte, dass der Gerichtsvollzieher das Jugendamt anrufe (auch wenn ich vermutlich eh letzten Endes das Kind bekommen hätte) oder meine Frau gar vom Gebäude des Amtsgerichts, wo das Geschäftszimmer des Gerichtsvollziehers war, verlegt werde, habe ich mich beeilt, die geforderte Summe für die Freilassung zu besorgen.
Nach meiner Wiederkehr ließ man uns weiterhin warten und erledigte vorerst andere „Aufgaben“ (wohlgemerkt war meine Frau mit dem Säugling immer noch in der Zelle, was allein schon menschenunwürdig ist). Als ich für die Freilassung gezahlt hatte, teilte man mir mit, dass nun alles erledigt sei und das Verfahren beendet wäre (Gerichtsvollzieher = Richter bei Landgericht?).
Meine Frau und unser Kind wurden zum Ausgang geführt und uns wurde in grobem Ton mitgeteilt, dass wir nun umgehend das Gebäude verlassen sollten.
Wir bestanden darauf, dass wir bezügich der Dienstaufsichtsbeschwerde die Dienstnummern notieren möchten. Allerdings verschwanden die handelnden Justizbeamten und wir wurde unfreundlicherweise zum Ausgang verwiesen.
Meiner Frau ist es auch gelungen, mit dem Handy in der Zelle ein Video zu drehen, da es uns sonst niemand glauben würde (Screenshot im Anhang, da MB-Bedarf zu groß für die Mail).
Es sei erwähnt, dass spätestens nach dem Bekanntgeben des Tübinger Urteils vom 16.09.2016 ein Amtshilfeersuchen nicht rechtens ist, da die Gläubigerin keine Behörde ist, sondern ein Unternehmen (selbst die Intendantengehälter übersteigen die der Kanzlerin und ihrer Minister) und somit das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht angewendet werden darf.
Für NRW wird es sogar ausdrücklich in §2 (1) VwVfG NRW und namentlich ausgeschlossen: „(1) Dieses Gesetz gilt NICHT für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und des WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS KÖLN.“
Nun besteht unsere letzte Hoffnung in die Medien, die nicht zu den Öffentlich-Rechtlichen gehören und gewillt sind, solche und ähnlich skurrile Machenschaften zu publizieren, um andere Menschen darauf hinzuweisen, welch einer Willkür Menschen ausgesetzt sind, wenn sie nicht gewillt sind, Unternehmen wie dem WDR, nicht bestellte Leistungen zu bezahlen.
https://www.youtube.com/watch?v=FLRrx8sKAw0
Rundfunkanstalten sind keine Behörden
EPOCH TIMES berichtete bereits über das Gerichtsurteil vom 16. September 2016 der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen, wo im Fall des SWR behördliche Zwangsvollstreckungen als unzulässig erklärt wurden. Zitat:
Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. […] Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. […] Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen. […] Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.“
(Auszug: Urteil / Landesrechtsprechung Baden-Württemberg: LG Tübingen Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16)
Siehe auch:
Gerichtsurteil: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde – Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig
„Die GEZ-Lüge“: Heiko Schrang enthüllt brisante Details zum Rundfunk-Beitrag in neuem Buch
GEZ verfolgt Oma (81) trotz Seh- und Hörbehinderung
(sm/ rf)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion