GEZ: Richterin nennt Rundfunkbeitrag politisches „Skandalon“ – Klagen auf Barzahlung jedoch abgewiesen

Eine Frankfurter Richterin hat wiederholt eine Klage gegen den Hessischen Rundfunk abgelehnt. Die Kläger bezweifelten zum einen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, zum anderen klagten sie wegen der Ablehnung einer Barzahlung.
Titelbild
Anschreiben zu den Rundfunkgebühren und ein Überweisungsschein für ein Jahr Rundfunkgebühr.Foto: Arno Burgi/Illustration/dpa
Von 8. Februar 2017

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verhandelte am 3. Februar die Klage von Oliver Cramer gegen den Hessischen Rundfunk. Wie Norbert Häring auf seiner Internetseite „Geld und mehr“ berichtet, bezweifelt Cramer die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Ein zweiter Klagegrund sei für ihn die Ablehnung einer Barzahlung gewesen. Cramer verfüge über kein Konto.

Nach Aussagen Härings habe die Richterin offenbar viel Sympathie für die Argumente des Klägers gehabt. Sie selbst sehe den Rundfunkbeitrag als ein politisches „Skandalon“. Es sei gut, wenn viele Leute klagen, allerdings erwarte sie, dass letztlich eher auf politischem Wege als auf juristischem der Rundfunkbeitrag zu Fall gebracht werde. Man müsse hoffen, dass irgendwann die Politiker einsehen, dass „es so nicht weitergehen kann“, weil ihnen das Volk von der Fahne geht.

Klage trotzdem abgewiesen

Bisher hätten höhere Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht derart Klagen abgewiesen und auch die Frankfurter Richterin musste aufgrund fehlender neuer Argumente ebenso handeln, schreibt Häring. Deswegen mache es auch wenig Sinn, die Klage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Nicht umsonst hätten sich die Rundfunkanstalten mit Paul Kirchhof einen ehemaligen Verfassungsrichter angeheuert, um die Neuregelung der Rundfunkgebühr mit „Rabulistik“ und „spitzfindiger“ juristischer Argumentation verfassungsgerichtsfest zu machen, so offenbar die Richterin.

Irritiert war Norbert Häring, da die gleiche Richterin bereits schon seine eigene Klage auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags abgewiesen hatte, und zwar ganz ohne irgendwelche Urteile höherer Gerichte, die ihr und ihren beiden Richterkollegen die Hände gebunden hätten.

Nun fragt er sich, wie eine Richterin, die sich als so kritisch dem Rundfunkbeitrag gegenüber outet, mit derartiger Spitzfindigkeit ein solchermaßen staats- und rundfunktragendes Urteil, wie in seinem Fall, fällen konnte. Ihre Gründe seien fadenscheinig und schlecht argumentiert gewesen und würden für ihn hart an der Grenze zur Rechtsbeugung stehen.

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