Gerichtsentscheidung: „Rundfunkbeitrag kann nicht bar bezahlt werden“
Der Rundfunkbeitrag kann nicht bar bezahlt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, dass eine entsprechende Regelung in der Beitragssatzung des Südwestrundfunks (SWR) „in wirksamer Weise eine Barzahlung“ ausschließe. Die Antragstellerin in dem Verfahren hatte vergeblich versucht, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen.
Sie argumentierte laut Gericht, dass Paragraf zehn der Beitragssatzung gegen höherrangiges Recht verstoße. In dem Paragrafen wird festgelegt, dass die Beiträge auf ein Konto der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingehen müssen.
Das OLG Stuttgart entschied nun, dass der SWR berechtigt sei, dabei Barzahlungen auszuschließen. Die entsprechende Regelung sei „zweckmäßig, verhältnismäßig und angemessen, um das Massengeschäft der Beitragseinziehung zu organisieren“.
Das Gericht ließ auch keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Zudem will es den Fall nicht dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen.
Die Pflicht dazu entfalle, „wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt“. (afp)
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