Gegen TTIP: Frau Merkel hat keine Zeit 1.6 Mio. Unterschriften entgegenzunehmen
Angela Merkel wollte 1,6 Millionen in Deutschland gesammelte Unterschriften gegen das Freihandelabkommen “TTIP&CETA” nicht entgegennehmen, berichtet "RT". Nach einiger Zeit ließ sie Andreas Nicolin, ihren Ministerialrat, antworten, eine Entgegennahme der Unterschriften sei „mit Blick auf die zahlreichen terminlichen Verpflichtungen“ leider nicht möglich.
Im Aufruf der Bürgerinitiative heißt es: “Wir wollen TTIP und CETA verhindern, da sie diverse kritische Punkte wie Investor-Staat-Schiedsverfahren und Regelungen zur regulatorischen Kooperation enthalten, die Demokratie und Rechtsstaat aushöhlen.”
Bereits im November 2015 war der Sprecher der Bürgerinitiative "Stopp TTIP & CETA“ an das Bundeskanzleramt mit diesen 1,6 Millionen Unterschriften herangetreten. Kein anderes Mitgliedsland in der EU hat eine größere Opposition als Deutschland.
Angela Merkel äußerte am Mittwoch, sie sei bedrückt, dass das Abkommen so umkämpft sei. Der Bürgerinitiative wurde inzwischen empfohlen, den Postweg für die Übergabe zu wählen.
Bis Ende 2016 soll das Abkommen abgeschlossen werden. Die Haltung der Kanzlerin zum Freihandel mit den USA ist indes bekannt. Im vergangenen Sommer hielt sie auf einem Kongress ihrer Partei eine Rede unter dem Motto „Ja zu TTIP! Chancen nutzen, Interessen wahren, Zukunft gestalten“.
Befugnisse der deutschen Parlamentarier bei TTIP
In einer nicht öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages wurde übrigens am Donnerstag der Bundestag über seine Befugnisse bezüglich des Freihandelsabkommens informiert. Demnach trage der Bundestag in Bezug auf Mitspracherecht und Transparenz nicht die Rolle des US-Kongresses oder des EU-Parlaments, wie die bekennende Anhängerin des Abkommens, die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, im Treffen mit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) zu verstehen gab.
Allein das Erwirken der Möglichkeit zur Einsicht in die Verhandlungsdokumente durch Mitglieder nationaler Parlamente konnten die EU-Staaten erst nach langen Verhandlungen durchsetzen. Möglich sei der Zugriff auf die Dokumente allerdings nur in einem speziell geschützten Leseraum. Dieser sei auch lediglich unter Begleitung eines Sicherheitsbeamten zu betreten. Aufzeichnungen dürften nur unter Aufsicht und mit Bleistift und Papier angefertigt werden.
Ab wann sich die Abgeordneten informieren dürfen und ob es für diese möglich sei, über das Vertragswerk abzustimmen, sei noch nicht geklärt. Der Bundestag dürfe nur dann über die Handelsverträge abstimmen, wenn die EU den Vertrag als ein Abkommen einstuft, dass auch in die Kompetenzen der EU-Staaten eingreift. (dk)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion