Für Verfassungsklage gegen „Ehe für alle“ – Petition: „Ehe retten JETZT. Bayern voran!“ – Bereits über 16.000 Teilnehmer

Nach der umstrittenen Bundestags-Aktion zur gesetzlichen Legitimierung der "Ehe für alle" bildet sich breiter Widerstand gegen das Vorhaben. Einige Parteien prüfen derzeit eine Verfassungsklage. In Bayern wurde eine Petition gestartet, die nach zwei Tagen bereits über 16.000 Teilnehmer verzeichnen konnte.
Von 6. Juli 2017

Der Bundestag hatte am Freitag, 30. Juni 2017, die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen beschlossen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts.

Damit können nun auch Lebensgemeinschaften, die von Natur aus unfähig sind, miteinander Kinder zu zeugen, sich welche beschaffen, juristisch gesehen, sie zu adoptieren. Weiterhin gibt es Befürchtungen, dass damit nicht nur der Homo- und Lesben-Ehe, sondern auch der Vielehe (Polygamie) und der Kinderehe die Wege gebahnt würden.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière, CDU, stimmte gegen das Gesetz und räumte einer Verfassungsklage Erfolgschancen ein. Auch die CSU in Bayern schaut sich die juristischen Möglichkeiten derzeit an, wie der „BR“ berichtet.

Petition „Ehe retten JETZT. Bayern voran!“

Um dies zu unterstützen startete jetzt eine Petition an die Bayerische Staatsregierung. Unter dem Motto „Ehe retten JETZT. Bayern voran!“ unterzeichneten zum jetzigen Zeitpunkt (nach zwei Tagen) bereits 16.443 Menschen gegen das „Hauruck-Verfahren“ des Deutschen Bundestags.

Die Unterzeichner kritisieren, dass mit der Entscheidung die „zivile Ehe zur leeren Hülle geworden“ sei, die je nach Machtverhältnissen gesellschaftlicher Gruppen, „beliebig mit neuen Inhalten gefüllt und pervertiert werden kann“. Genau dafür stehe das Programm „Ehe für alle“.

Die Initiative regt die Beantragung eines Normenkontrollverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht an, welches bisher stets die Verschiedengeschlechtlichkeit als Wesensmerkmal der Ehe ansah. Dabei verweist man auch auf ein Urteil aus 2012, in dem verdeutlicht wird:

Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.“

(Urteil vom 19.6.2012, BVerfG)

Foto: Screenshot Petition auf citizengo.org

Foto: Screenshot Petition auf citizengo.org

Nach der Spaßgesellschaft …

Nachdem Kanzlerin Merkel ihr „Nein“ zur „Ehe für alle“ abgab, rastete der Abgeordnete Johannes Kahrs, selbst homosexuell, sprichwörtlich aus.

https://www.youtube.com/watch?v=dI2tdpaxMf8

Zwei Grüne in der Nähe von Volker Beck, migrationspolitischer und religionspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag und langjähriger Streiter für die Homo-Ehe, zündeten sogleich Konfettikanonen im hohen Haus. Dafür wurde der Anfang März 2016 bei einer Polizeikontrolle mit 600 Milligramm Crystal Meth (ca. 6 Portionen, S. 13) erwischte Volksvertreter von Bundestagspräsident Lammert indirekt („liebe Leute“) gerügt.

Beck hatte nach Bekanntwerden des Fundes der zu den harten Drogen zählenden Sex- und Party-Droge  alle seine politischen Ämter niedergelegt. Das Verfahren gegen ihn wurde bereits im April gegen Zahlung von 7.000 Euro eingestellt. Die Grünen beschlossen, Beck wieder in Amt und Würden zu holen. Die Zeit dazwischen hatte sich Beck krank gemeldet.

Kein Wunder, gehört doch Crystal Meth (auch Pervitin) laut der „Pharmazeutischen Zeitung“ zu den „am schnellsten zerstörenden Drogen überhaupt“ und fordert immer höhere Dosierungen.

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… kommt die Einheitsgesellschaft

Scharfe Kritik fand die Beschließung des Bundestages zur „Ehe für alle“ beim Berliner Erzbischof Heiner Koch, der der „Welt“ sagte, dass unterschiedliche Partnerschaften nicht durch einen gemeinsamen Begriff gleich würden.

Die begriffliche Einebnung von Differenzen ist eine Ideologie: Wir sollen keine Differenzen mehr wahrnehmen, damit wir ein möglichst einheitliches Denken formulieren. Das ist ein Armutszeugnis.“

(Heiner Koch, Erzbischof von Berlin)

Laut Heiko Maas „gehört auch die Festlegung, wer eine Ehe eingehen kann“ zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, „solange er den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 6 GG nicht verletzt“. Genau deshalb sei die „Ehe für alle“ kein Widerspruch zum Grundgesetz, so der SPD-Minister.

Der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes.“

(Heiko Maas, SPD, Bundesminister der Justiz)

Gauland: „Wertebeliebigkeit“

Neben der CSU prüft auch die AfD derzeit eine Verfassungsklage gegen die „Ehe für alle“. Deren Spitzenkandidat Alexander Gauland sagte der „Bild am Sonntag“, dass die Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts eine „Wertebeliebigkeit“ schaffe, die unserer Gesellschaft schade.

https://www.youtube.com/watch?v=KdVEsBzxngg

Strache: Familie steht linkem Gesellschaftsmodell im Weg

Auch im Ausland wurde die Abstimmung des Bundestags aufmerksam beobachtet:

Der Vorsitzende der FPÖ, Heinz-Christian Strache, wies im Nationalrat darauf hin, dass die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe die Familienstrukturen aufweichen würde und schon immer ein linkes Gesellschaftsmodell gewesen sei, bei dem grundsätzlich etwas gegen die sogenannte Familie gehabt hat, weil die Familie einem linken Gesellschaftsmodell zutiefst im Weg gestanden ist.

Strache deutet auf einen möglichen nächsten Schritt hin, wie ihn der politische Islam vertrete, dass man mehrere Frauen heiraten kann. Dann wäre man bald bei der Kommune.

https://www.youtube.com/watch?v=9wowrzmmEmU

Hintergrund:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 6 

  1. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
  2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
  3. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
  4. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
  5. Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

https://www.youtube.com/watch?v=dKdUh0off3Q

 

 



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