Für Flüchtlinge teuer gebürgt – Gericht in Münster entscheidet über Klagen Betroffener

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster verhandelt am Freitag gleich über zwei Klagen von Personen, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben und nun dafür zur Kasse gebeten werden.
Epoch Times4. Dezember 2017

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster verhandelt am Freitag gleich über zwei Klagen von Personen, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben und nun dafür zur Kasse gebeten werden. Das berichtet der „Focus“.

Laut dem Blatt klagt ein türkischer Staatsangehöriger, der sich im Mai 2014 gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen dazu verpflichtet hatte, für den Lebensunterhalt zweier Syrer aufzukommen. Er soll nun rund 1700 Euro an das Jobcenter Leverkusen zahlen, die es für Sozialleistungen ausgegeben hat. Die Klage wurde in der ersten Instanz vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen (Az: 18 A 1197/16).

Auch im zweiten Fall geht es um eine Bürgschaft für zwei Syrer. Ein Mann hatte sich gegenüber dem Ausländeramt des Kreises Gütersloh im Juli 2014 verpflichtet, für den Lebensunterhalt der beiden zu bürgen. Das Jobcenter des Kreises Paderborn fordert von ihm nun ursprünglich 5185 Euro zurück. Der Mann hat in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Minden Recht bekommen (Az.: 7 K 2764/15).

7000 Bürgschaften allein in NRW

Allein in NRW hatten zahlreiche Flüchtlingspaten für Syrer gebürgt, um ihnen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu ermöglichen. Die Helfer gingen davon aus, dass nach dem Aufenthaltsgesetz ihre Verpflichtung endet, sobald über den Asylantrag ihrer Schützlinge entschieden ist. Sogar die damalige rot-grüne Landesregierung hatte diesen Standpunkt eingenommen.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch im Januar 2017, dass Flüchtlingspaten über mehrere Jahre für Sozialleistungen aufkommen müssten, auch dann, wenn der Flüchtling das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen hat.

Im Rahmen humanitärer Landesaufnahmeprogramme konnten syrische Flüchtlinge ab 2013 nach Deutschland kommen, wenn sich jemand hier verpflichtete, für ihre Lebenshaltungskosten aufzukommen. Zahlreiche Menschen haben eine solche Bürgschaft übernommen. Das Aufnahmeprogramm in NRW gab es 2013 und 2014. Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW schätzt, dass in dieser Zeit in NRW für 7000 Syrer eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde.

(mcd)

Siehe auch:

Für Flüchtlinge gebürgt – Jetzt kann das teuer werden

NRW-Integrationsminister fordert Entlastung von Flüchtlingshelfern – Paten müssen Zehntausende Euro bezahlen

Flüchtlingspaten vor explodierenden Kosten und finanziellem Ruin: Streit von Bund und Ländern



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